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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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56/2024 | Bekanntmachung über die Einrichtung eines Briefwahlbüros in der Stadtverwaltung Freiberg für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Die Stadtverwaltung Freiberg richtet für die wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen der Stadt Freiberg, die am Tag der Wahl am 09. Juni 2024 verhindert sind und deshalb nicht das für sie zuständige Wahllokal zur Abgabe ihrer Stimme aufsuchen können, ein Briefwahlbüro ein.
Das Briefwahlbüro ist zuständig für die Erteilung von Wahlscheinen und damit für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen.
Nachdem Sie die Wahlscheine und die Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie, sofern Sie das wollen, in den aufgestellten Wahlkabinen sofort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Wahlbriefe alsdann im Briefwahlbüro wieder abgeben.
Dieses Verfahren erlaubt es Ihnen, schnell und bequem von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen und erspart der Stadtverwaltung Freiberg erhebliche Kosten.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24 (Rathaus), 1. Obergeschoss, Raum 218. Es ist barrierefrei erreichbar.
Das Briefwahlbüro hat vom 21.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 wie folgt geöffnet:
Montag 9:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Freitag, 07.06. 9:00 bis 18:00 Uhr
Zusätzlich zu den o. g. Öffnungszeiten steht das Briefwahlbüro für die Bearbeitung von Wahlscheinen in den Fällen des § 27 Abs. 10 EuWO und des § 14 Abs. 12 SächsKomWO (nicht zugegangene Wahlscheine)
am Samstag, 08.06.2024 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr
und für die Fälle des § 24 Abs. 2 EuWO i. V. m. § 26 Abs. 4 Satz 2 und 3 EuWO sowie des § 11 SächsKomWO i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 SächsKomWO (Bearbeitung ungewöhnlicher Fälle, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch
am Sonntag, 09.06.2024 zwischen 8:00 und 15:00 Uhr
zur Verfügung.
Freiberg, 10.05.2024
gez. Sven Krüger
Oberbürgermeister