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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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59/2024 | Ortsübliche Bekanntgabe Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) sind Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbeuch in einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk anzumelden.
Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand haben.
1. Schulbezirke
Aufgrund der Grundschulbezirkssatzung der Stadt Freiberg vom 07.06.2013 wurden 3 Schulbezirke eingerichtet. Gehört nur eine Grundschule zum Einzugsbereich, sind die Kinder grundsätzlich an dieser Grundschule anzumelden. Bei mehreren zu einem Schulbezirk gehörenden Grundschulen besteht Wahlrecht.
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Bei gemeinsamen Schulbezirk trifft der Schulleiter die Entscheidung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.
1.1. Schulbezirk Hilbersdorf
Schulträger: Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
Grundschule Hilbersdorf
Hüttensteig 4
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Tel. 03731 247856
Anmeldezeiten:
27.08.2024, 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
29.08.2024, 14.00 Uhr -18.00 Uhr
Neben Straßen der Trägergemeinde sind diesem Schulbezirk folgende Straßen der Stadt Freiberg zugeordnet:
Oberes Muldental,
Unteres Muldental,
Am Gerätehaus,
B 173,
Kreuzermark,
Obere Straße,
Schleife,
Siedlersteg,
Talweg.
1.2. Schulbezirk Weißenborn
Schulträger: Gemeinde Weißenborn
Grundschule Weißenborn
Frauensteiner Str. 11
09600 Weißenborn
Tel. 03731 204186
Anmeldezeiten:
13.08.2024, 14.00 Uhr -18.00 Uhr
22.08.2024, 14.00 Uhr -16.00 Uhr
Neben Straßen der Trägergemeinde sind diesem Schulbezirk folgende Straßen und Adressen der Stadt Freiberg zugeordnet:
Lindenallee (Stadtteil Zug),
Frauensteiner Str. 146,148,150,150a,151,152,153,154,156,157, (Stadtteil Zug),
Hillweg (Stadtteil Zug)
2.3. Schulbezirk Freiberg
a) Schulträger: Stadt Freiberg
I. Grundschule „Georgius Agricola“
Agricolastraße 35
09599 Freiberg
Tel. 03731 22670
II. Grundschule „Carl Böhme“
Friedeburger Str. 17
09599 Freiberg
Tel. 03731 245230
III. Grundschule „Karl Günzel“
Am Seilerberg 11 A
09599 Freiberg
Tel. 03731 20743511
IV. Grundschule „Theodor Körner“
Turnerstr. 1
09599 Freiberg
Tel. 03731 23035
V. Grundschule „Johann Heinrich Pestalozzi“
Pestalozzistr. 5
09599 Freiberg
Tel. 03731 202936
VI. Grundschule „Gottfried Silbermann“
Am Mühlgraben 1
09599 Freiberg
Tel. 03731 22489
VII. Grundschule „Clemens Winkler“
Franz-Kögler-Ring 84
09599 Freiberg
Tel. 03731 76063
b) Schulträger: Christlicher Schulverein Freiberg e. V.
Freie Gemeinschaftsschule „Maria Montessori“
Tschaikowskistr. 4
09599 Freiberg
Tel. 03731 300730
Anmeldezeiten:
13.08.2024, 14.00 Uhr -18.00 Uhr
22.08.2024, 14.00 Uhr -16.00 Uhr
Einzugsgebiet sind alle Straßen, Wege, Plätze oder Adressen der Stadt Freiberg, die keinem der unter 2.1. oder 2.2. aufgeführten Grundschulbezirke zugeordnet sind.
2. Anmeldung
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 erfolgt an der jeweiligen Grundschule zu den vorgegebenen Zeiten.
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes, der Personalausweis der/ des Sorgeberechtigten und der Sorgerechtsnachweis bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Das Einschulungsverfahren wird an der Schule durchgeführt, an der die Anmeldung erfolgt.
Ist die Einschulung aller angemeldeten Schulanfänger an einer der Wunschschulen, z. B. aus Kapazitätsgründen, nicht möglich, muss über die Einschulung an einer anderen Grundschule entschieden werden.
Aufgenommen werden grundsätzlich Schulanfänger, deren Geschwisterkinder Schüler dieser Schule sind.
Es wird empfohlen, die Anmeldung an einer wohnortnahen Schule vorzunehmen. Die Entscheidung über die Aufnahmeanträge wird im Juni 2025 von der aufnehmenden Grundschule bekannt gegeben.
3. Hinweis zum Schulbezirk Freiberg:
Im Schulbezirk Freiberg ist für die Anmeldung die ABC-Card erforderlich. Die ABC-Card wird für schulpflichtige Kinder rechtzeitig zugestellt und berechtigt zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes Freiberg. Für den Fall, dass eine Aufnahme an der favorisierten Schule nicht möglich ist, sollen 2 weitere „Wunschschulen“ angegeben werden. Eltern, deren Kinder das 6. Lebensjahr erst nach dem 30.06.2025 vollenden und die ihre Kinder an einer Schule anmelden möchten, wird eine ABC-Card im Amt für Bildung, Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Freiberg ausgestellt (Tel. 03731 273348).
Freiberg, den 16.05.2024
gez. Kathleen Seyfert
Amtsleiterin für Bildung, Jugend und Soziales