Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
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15.11.2023

76/2023 | Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Ausbau Dachgeschoss und Anbau einer Balkonanlage, Grundstück Parkstraße 1

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:

Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Freiberg hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom20.10.2023, Aktenzeichen 00120-2023-03, eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

Die Baugenehmigung für das VorhabenÄnderung einschließlich Nutzungsänderung des Gebäudes auf dem Grundstück Freiberg, Parkstraße 1, Flurstück 2163 der Gemarkung Freiberg, durch teilweisen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken sowie Anbau einer Balkonanlage an das 1. und 2. Obergeschoss wird unter Nebenbestimmungen erteilt. Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Bauordnungsrecht und das Denkmalschutzrecht.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Baugenehmigung kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist gegenüber den Nachbarn zu laufen.

Die Baugenehmigung und die dazugehörigen Bauvorlagen können bei der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist nach Vereinbarung eines Termins unter Tel.-Nr. 03731/273 441 im Bauaufsichtsamt möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

gez. Seeliger

Amtsleiterin


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Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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