Neuigkeiten
Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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8/2024 | Bekanntmachung: Errichtung von 8 Einfamilienhäusern in Kleinwaltersdorf, Rittergutsweg 1 | Verlängerung des Vorbescheides vom 10.12.2020, Az. 00314-2020
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Freiberg hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 03.01.2024, Aktenzeichen 00481-2023-07, eine Verlängerung des Vorbescheides vom 10.12.2020, Aktenzeichen 00314-2020-07, mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
Auf Ihren Antrag verlängern wir Ihnen die Geltungsdauer des Vorbescheides vom 10.12.2020, Az. 314-2020, bis zum 13.12.2024.
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Bescheid kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist gegenüber den Nachbarn zu laufen.
Der Bescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können bei der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist nach Vereinbarung eines Termins unter Tel.-Nr. 03731/273 441 im Bauaufsichtsamt möglich.
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
gez. Seeliger
Amtsleiterin