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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
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91/2023 | Bekanntmachung der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Märkte der Stadt Freiberg (Marktgebührensatzung) vom 14.01.2019 (2. Änderungssatzung vom 11.12.2023)
Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgegeben wird.
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Märkte der Stadt Freiberg
(Marktgebührensatzung) vom 14.01.2019
(2. Änderungssatzung vom 11.12.2023)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. V. m.
§§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am 07.12.2023 folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Märkte der Stadt Freiberg (Marktgebührensatzung) vom 14.01.2019, zuletzt geändert am 01.12.2022, beschlossen:
§ 1 Änderungsbestimmungen
(1) § 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Bezeichnung "Blumen- und Pflanzenmarkt" wird ersetzt durch "Spezial- und Jahr-
märkten".
(2) § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Bezeichnung "Blumen- und Pflanzenmarkt" wird ersetzt durch "Spezial- und Jahrmärkten".
(3) § 7 wird gestrichen.
(4) Die Anlage zu § 6 wird wie folgt ersetzt:
Anlage (zu § 6 der Marktgebührensatzung der Stadt Freiberg)
Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2024
Wochenmärkte (Obermarkt und Wasserberg/Park der Generationen) und Spezial- und Jahrmärkte
| Markt Obermarkt (netto) | Markt Wasserberg (netto) |
Dauerzulassung (ganztägig) Grundgebühr Flächengebühr |
15,00 € Tag/Stand 0,90 € qm/Tag |
11,00 € Tag/Stand 0,90 € qm/Tag
|
Tageszulassung (ganztägig) Grundgebühr Flächengebühr |
15,00 € Tag/Stand 1,20 € qm/Tag |
11,00 € Tag/Stand 1,20 € qm/Tag
|
Strom (Verbrauchspauschale) - Lichtstrom (bis 3 kWh): - Lichtstrom / Kühlung (bis 10 kWh): - Starkstrom 16 A CEE (bis 23 kWh): - Starkstrom 32 A CEE (bis 46 kWh): |
2,00 € / Tag 6,70 € / Tag 33,30 € / Tag
| |
Parkgebühren: | 6,00 € / Tag |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Freiberg, den 11.12.2023
Sven Krüger (Dienstsiegel)
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – [SächsGemO])
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Freiberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Freiberg, den 11.12.2023
Sven Krüger (Dienstsiegel)
Oberbürgermeister