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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
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46/2023 | Ankündigung einer Einziehung im Münzbachtal
Einziehung eines Teilabschnittes der öffentlichen Straße „Münzbachtal Nebenwege“, Flurstücke 6164/2 und 4271/1 der Gemarkung Freiberg
Die Stadt Freiberg beabsichtigt, einen auf den Flurstücken 6164/2 und 4271/1 Gemarkung Freiberg gelegenen Teilabschnitt der Straße „Münzbachtal Nebenwege“ im Bereich der Brücke C 6 gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) einzuziehen.
Der einzuziehende Straßenabschnitt hat eine Länge von ca. 30 m und umfasst eine Fläche von ca. 195 m².
Mit der Einziehung entfallen entsprechend § 8 Abs. 5 des SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 des SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 des SächsStrG).
Nach § 8 des SächsStrG wird die Absicht der Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Einwendungen dagegen können innerhalb von 4 Monaten bei der Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Universitätsstadt Freiberg vorgebracht werden.
Im Tiefbauamt, Heubnerstraße 15, liegt die Flurkarte zur Einsichtnahme aus.
Freiberg, d. 12.07.2023
Sven Krüger
Oberbürgermeister
Hinweis: PDF-Dateien zu einer Studie zur Verkehrsführung im Bereich der Försterbergbrücke über den Münzbach finden sich im Downloadbereich auf dieser Seite.