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Corona und Sicherheit: Regeln zur Stadtratssitzung
Besucherkapazität deutlich erhöht – Hygiene- und Sicherheitskonzept fortgeschrieben
Mit erhöhten öffentlichem Interesse wird zur kommenden Stadtratssitzung am 13. Januar in der Nikolaikirche gerechnet. Es gibt zu jeder Stadtratssitzung ein Sicherheitskonzept und seit Beginn der Pandemie auch ein Hygienekonzept – diese werden regelmäßig erweitert und den Gegebenheiten angepasst.
Folgende Regelungen sind für Besucher der kommenden Sitzung zu beachten:
Hygiene-Konzept:
Zur Stadtratssitzung gilt 3G. Das heißt, jeder Besucher muss einen Nachweis erbringen, ob er genesen, getestet oder geimpft ist. Ein gültiges Ausweisdokument ist zum Abgleich bereitzuhalten und nach Aufforderung vorzuzeigen. Ohne einen Nachweis kann der Sitzung nicht beigewohnt werden. Zudem ist es Pflicht eine FFP2-Maske während der Zeit zu tragen. Es ist eine dreißigminütige Pause nach 75 Minuten Sitzung geplant.
Zusätzlich müssen Besucher bei Beitreten der Nikolaikirche ein Formular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen oder das digitale System zur Kontakterfassung (Corona-WarnApp) nutzen. Im Haus muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt werden. Um möglichst vielen Interessierten den Besuch an der Sitzung zu ermöglichen, findet der Stadtrat im größtmöglichen Gebäude statt, dass der Stadt zur Verfügung geht. In der Nikolaikirche finden bis zu 116 Besucher Platz.
Sicherheitskonzept (Auszug):
Es erfolgen Personen- und Taschenkontrollen am Eingang der Nikolaikirche.
Folgende Objekte sind nicht erlaubt: Transparente, Plakate o.ä. die der Meinungskundgebung dienen, Trillerpfeifen, Tonwiedergabe, Schuss-, Schlag- oder Stichwaffen jeglicher Art, spitze oder scharfe Gegenstände jeglicher Art, Flüssigkeiten und Sprühflaschen jeglicher Art, Werkzeuge jeglicher Art.
Geschäftsordnung (Auszug):
Gäste sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen zu beteiligen, z.B. Zustimmung oder Missfallen zu äußern. Wer unter den Gästen Beifall oder Missbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Beratung des Stadtrats auf sonstige Weise zu beeinflussen, wird vom Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister, zur Ordnung gerufen und im Wiederholungsfall des Sitzungssaales verwiesen.
Bei störender Unruhe unter den Gästen kann der Vorsitzende nach vorheriger Ermahnung die Sitzung befristet unterbrechen und den Gästeraum räumen lassen, wenn die Störung nicht anderweitig beseitigt werden kann.
Während der Sitzung sind Ton- und Bildaufzeichnungen, die nicht zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift nach § 27 angefertigt werden, nur mit vorheriger und schriftlicher Genehmigung des Oberbürgermeisters zulässig
Die Regeln für Besucher liegen auf den Emporen aus und werden vor Sitzungsbeginn nochmals mündlich ausgesprochen.