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Dringend gesucht: Friedensrichter/in für Freiberg
Freiberg sucht dringend einen neuen Friedensrichter. Schon im Juli läuft die Amtszeit des amtierenden Friedensrichters aus. Auf mehrfache Ausschreibungen hat es bislang nicht eine einzige Bewerbung gegeben, mehrmals musste daher die Bewerbungsfrist verlängert werden. Das Ehrenamt wird nach der Entschädigungssatzung der Stadt Freiberg monatlich honoriert.
In der Stadt Freiberg steht die Neuwahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin an. Die Amtszeit des bisherigen Friedensrichters endet am 10. Juli. Danach sollte die neue Amtszeit beginnen, vorausgesetzt, dass bis dahin der neue Friedensrichter vom Amtsgericht bestätigt und vereidigt ist. Bisher liegt noch keine Bewerbung für das Amt des Friedensrichters vor. Die Stadtverwaltung Freiberg ruft daher erneut auf sich für dieses Ehrenamt zu bewerben und verlängert die Bewerbungsfrist bis Ende Mai.
Zuständig ist der Friedensrichter für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Freiberg einschließlich der Stadtteile Halsbach, Kleinwaltersdorf und Zug.
Zu seinen Aufgaben gehört vor allem das außergerichtliche Schlichten von Meinungsverschiedenheiten. Dazu zählen Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten, ebenso Streitigkeiten über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, wie Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Sein Ziel sollte stets sein, einen Vergleich herbeizuführen.
Bewerben für dieses Ehrenamt können sich alle Einwohner Freibergs, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind. Sie sollten nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein.
Der Friedensrichter/die Friedensrichterin wird vom Stadtrat der Stadt Freiberg für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Bewerbungen können bitte bis 31.05.2023 schriftlich bei der
Stadtverwaltung Freiberg
Hauptamt
Obermarkt 24
09599 Freiberg
eingereicht werden.
Weitere Auskünfte zu dieser Tätigkeit sind unter der Freiberger Rufnummer 273-135 sowie zu den Aufgaben des Friedensrichters auch unter www.schiedsamt.de erhältlich.