22.01.2020 | Pressemitteilung

Ergänzungswahl Kleinwaltersdorf

Briefwahlbüro, Wahlunterlagen: Alle Informationen zur Ergänzungswahl des Ortschaftsrates am 9. Februar 2020

Hier geht's ab Sonntag, 9. Februar, zu den vorläufigen Ergebnissen der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Kleinwaltersdorf.

Die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat in Kleinwaltersdorf findet am 9. Februar statt. Dabei wird jedoch nicht der gesamte Ortschaftsrat neu gewählt, sondern es handelt sich lediglich um eine Ergänzungswahl für drei vakante Sitze im Ortschaftsrat.

Die Wahl ist erforderlich, da im Ortschaftsrat Kleinwaltersdorf durch die zu geringe Anzahl von gewählten Bewerbern bei der Kommunalwahl 2019 zwei Sitze unbesetzt geblieben sind. Außerdem ist durch die Wahl des Ortsvorstehers aus der Mitte des Ortschaftsrates die Zahl der Mitglieder hier nochmals von fünf auf vier gesunken.

Damit liegt die Anzahl der Ortschaftsräte bei weniger als zwei Dritteln der nach der Hauptsatzung festgelegten Anzahl der Mitglieder und macht zwangsläufig nach § 34 Abs. 7 der Sächsischen Gemeindeordnung eine Ergänzungswahl notwendig.

Briefwahlbüro eingerichtet

Die Stadtverwaltung Freiberg richtet für die wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen der Ortschaft Kleinwaltersdorf, die am Tag der Wahl am 9. Februar 2020 verhindert sind und deshalb nicht das für sie zuständige Wahllokal zur Abgabe ihrer Stimme aufsuchen können, ein Briefwahlbüro ein.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24 (Rathaus), 2. Obergeschoss, Raum 305. Es ist nicht barrierefrei erreichbar.

Das Briefwahlbüro hat vom 20. Januar bis einschließlich 7. Februar wie folgt geöffnet:

Montag                                 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                              9:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                             9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag                         9:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                   9:00 bis 12:00 Uhr

Freitag, 7. Februar            9:00 bis 16:00 Uhr

Zusätzlich zu den Öffnungszeiten steht das Briefwahlbüro für die Bearbeitung von Wahlscheinen in den Fällen des § 14 Abs. 13 KomWO (nicht zugegangene Wahlscheine) am Samstag, 8. Februar zwischen 9 und 12 Uhr und für die Fälle des § 11 KomWO i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 KomWO (Bearbeitung ungewöhnlicher Fälle, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch am Sonntag, 9. Februar zwischen 8 und 15 Uhr zur Verfügung.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen der Ortschaft Kleinwaltersdorf haben die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen unter www.freiberg.de/wahlschein online zu beantragen.

Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom 6. Januar Null Uhr bis 5. Februar 12 Uhr, bei Selbstabholung im Briefwahlbüro zusätzlich bis 7. Februar 16 Uhr, möglich.

Die Wahlunterlagen werden erst mit Öffnung des Briefwahlbüros am 20. Januar erstellt und versandt. Falls Sie Ihre Wahlunterlagen eher benötigen, wenden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse wahlen@freiberg.de an das Hauptamt, SG Organisation.

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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