Neuigkeiten
69/2023 | Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Umbau und Nutzungsänderung eines Teilbereiches einer Werkstatthalle zu einer Betriebswohnung in der Hüttenstraße 10
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Freiberg hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 25.09.2023, Aktenzeichen 133-2023-02 eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
Die Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzungsänderung eines Teilbereiches einer Werkstatthalle zu einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Hüttenstraße 10, Flurstück 2682/4 der Gemarkung Freiberg, wird erteilt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Baugenehmigung kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Hinweise: Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes (Elektronisches Amtsblatt: 24.10.2023) als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist gegenüber den Nachbarn zu laufen. Die Baugenehmigung und die dazu gehörigen Bauvorlagen können bei der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist nach Vereinbarung eines Termins unter Tel.-Nr. 03731/273-441 oder -442 im Bauaufsichtsamt möglich.
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
gez. Seeliger
Amtsleiterin