29.09.2021 | Pressemitteilung

Erzgebirgische Weihnachtsmärkte fordern Planungssicherheit

Sechs Erzgebirgs-Städte haben sich diese Woche in einem gemeinsamen Brief an die Sächsische Landesregierung gewendet. Darin bitten sie um ein kurzfristiges Gespräch, in dem offene Fragen zur Durchführung von Weihnachtsmärkten unter Pandemiebedingungen geklärt werden sollen. Derzeit fehlen verlässliche Vorgaben, um Weihnachtsmärkte in Sachsen planen und umsetzen zu können. Sie sind bis Mitte Oktober notwendig, sonst droht erneut eine Absage der traditionellen erzgebirgischen Weihnachtsmärkte wie im vergangenen Jahr.

Der 31. Freiberger Christmarkt soll ab 23. November wieder öffnen, ebenso wie die großen traditionellen Weihnachtsmärkte im Erzgebirge - nach einem Jahr Corona bedingter Pause. Doch allen fehlt es aktuell an Planungssicherheit. Deshalb trafen sich vergangene Woche die Städte Annaberg-Buchholz, Marienberg, Olbernhau, Schneeberg und Schwarzenberg auf Einladung der Silberstadt in Freiberg, um ihre verschiedenen Konzepte für die Durchführbarkeit der Traditionsmärkte unter Pandemiebedingungen zu diskutieren und einheitliche Lösungen zu finden. Denn ihr erklärtes großes Ziel ist es, die sächsischen Weihnachtsmärkte mit durchdachten und umsetzbaren Sicherheits- und Hygienemaßnahmen möglich zu machen - für Händler, Bürger und Gäste.  

Doch sowohl für die Vorbereitung als auch für die Durchführung der Weihnachtsmärkte gibt es derzeit keine verlässlichen Vorgaben des Landes. Deshalb erbitten sich die sechs Städte mit einem gemeinsamen Schreiben an Petra Köpping einen Gesprächstermin bei der Staatsministerin, in dem offene Fragen geklärt werden sollen.

Oberbürgermeister Sven Krüger: „Die erzgebirgischen Weihnachtsmärkte sind nicht nur identitätsstiftend und bedeutend für den Tourismus und die Wirtschaft, sondern auch überaus wichtig, um das Wir-Gefühl der Einwohner zu stärken. Deswegen benötigen wir bis Mitte Oktober eine verbindliche und bis Ende Dezember gültige Sonderverordnung, um die Märkte planen und durchführen zu können. Ohne diese Verordnung ist die Absage der diesjährigen Advents-, Christ- und Weihnachtsmärkte leider wieder die einzige Konsequenz.“

Die Zeit drängt: Die Vorbereitungen für die Weihnachtsmärkte laufen bereits auf Hochtouren: Künstler werden gebucht, Waren werden bestellt, Ausschreibungsverfahren für die Logistik laufen, Werbung und Marketing sind angeschoben, Pensionen für die Händler werden verbindlich bestätigt und Touristen haben bereits diverse Hotelzimmer und Busreisen gebucht.

Doch mit den Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung vom 21. September können kaum praktikable Vorschläge erarbeitet werden, wie Weihnachtsmärkte tatsächlich vorzubereiten und durchzuführen sind. Unklar ist, ob Einlasskontrollen oder Besucherzählungen nötig sind, evtl. Masken getragen werden müssen, mit welchen Abständen die Stände aufgebaut und damit wie viele Händler zugelassen werden können oder wie die Bergparaden ablaufen könnten. Benötigt werden praktikable Sicherheits- und Hygienemaßnahmen für die Besucher - mit dem Ziel, diese auf allen Märkten identisch zu gestalten. Erforderlich sind außerdem klare Regelungen innerhalb der Corona-Schutz-Verordnungen, die von den jeweiligen Gesundheitsämtern auch einheitlich interpretiert werden können.

Die sechs erzgebirgischen Städte bitten in ihrem Brief um ein Gespräch, das die offenen Fragen bis spätestens 13. Oktober klärt.

 


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