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Förderrichtlinie "Regionales Wachstum" neu aufgelegt
Am 4. Juli beschloss das Kabinett die vom Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vorgelegte Richtlinie für das Investitionsprogramm.
Die Förderung unterstützt verschiedene Investitionsvorhaben von Betriebsstätten zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen.
Die Beantragung von Fördermitteln wird voraussichtlich ab dem Ende der 29. Kalenderwoche möglich sein.
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