23.02.2017

Freiberger Altstadt wird Teil des Welterbeantrags

Die Montanregion Erzgebirge bewirbt sich erneut um den Titel „UNESCO Weltkulturerbe“. Im neuen Antrag wird die ganze Freiberger Altstadt als Kernzone in die Bewerbung aufgenommen. Bisher waren nur einzelne Objekte sowie der Stadtgrundriss Bestandteil des Welterbantrags.

Der erneuten Welterbe-Bewerbung stimmte der Stadtrat auf seiner Sitzung im Februar mit großer Mehrheit zu. Im neuen Antrag sind die wesentlichen Bereiche des Weltkulturerbes in einer „Kernzone“ zusammengefasst. Zu dieser Zone gehören das Gebiet der historischen Altstadt, der Donatsfriedhof, die Bergbauanlage Alte Elisabeth sowie der Abrahamschacht. Zudem ist das Gebiet nordöstlich der Reichen Zeche bis nach Tuttendorf, die Zuger Haldenlandschaft sowie das Bergbaugebiet in Muldenhütten Teil der Kernzone.

Aus der Kernzone wurde das ehemalige Porzellanwerk, das Grabmal Herders Ruhe sowie der David-Schacht herausgenommen. Diese Änderung empfahlen die Gutachter vom ICOMOCS, um sich im neuen Bewerbungsanlauf auf den Erzbergbau zu konzentrieren und den außergewöhnlichen Wert der Bergbaulandschaft zu stärken.

Zum Schutz der Kernzone sieht der Welterbe-Antrag die Schaffung einer Pufferzone vor. Sie dient der Bewahrung des Welterbes bei zukünftigen baulichen Veränderungen. So umschließt die Pufferzone beispielsweise die Altstadt entlang der Park- und Wallanlage.

„Mit dem neuen Antrag erhöhen sich die Chacen für die Erzgebirsmontanregion, Weltkulturerbe zu werden“, stellt Bürgermeister Holger Reuter fest. „Davon wird auch Freiberg profitieren“. Eine Ausweitung des Denkmalschutzes wird es durch den Titel „Weltkulturerbe“ nicht geben. „Der überwiegende Teil der Altstadt steht bereits unter Denkmalschutz. Durch den Titel „Weltkulturerbe“ werden die Auflagen nicht verschärft“, erklärt Holger Reuter.

Der neue Welterbeantrag berücksichtigt auch wichtige Elemente der Stadtentwicklung. Um geplante Bauvorhaben in die Bewertung einzubeziehen, werden sie vorab in einem sogenannten „Managementplan“ festgehalten. Dies gewährleistet den Schutz der Welterbestätte sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadtplanung. Dies betrifft auch die geplante Ortsumgehung in Freiberg. „Die Planung der Ortsumgehung berühren Teilbereiche der ausgewiesenen Pufferzonen im Stadtteil Zug“, stellt Holger Reuter fest. „Deswegen muss die aktuelle Planung der Ortsumgehung im Welterbeantrag festgeschrieben werden.“

 


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Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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