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Hier wird geblitzt im April
Die Verkehrsgeschwindigkeit im Stadtgebiet wird an ständig wechselnden Standorten kontrolliert. Im Monat April sind Geschwindigkeitsmessungen unter anderem an folgenden Stellen geplant:
Höchstzulässige Geschwindigkeit: 30 km/h
- Claußallee (15. KW*)
- Forstweg (14. und 16. KW)
- Goethestraße (14. KW)
- Lessingstraße (15. KW)
- Schulweg (16. KW)
Höchstzulässige Geschwindigkeit: 50 km/h
- Chemnitzer Straße (15. und 17. KW)
- Frauensteiner Straße (15. KW)
- Halsbrücker Straße (17. KW)
Die Kontrollen werden monatlich durchgeführt, wobei Schwerpunkte Tempo 30- und verkehrsberuhigte Zonen sind sowie Bereiche mit besonderem Gefahrenpotenzial (vor Kindereinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Sportstätten sowie Bereiche mit erhöhtem Fußgängerverkehr).
Seit 1. Januar 2010 sind die Großen Kreisstädte für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO zuständig. Damit sind seit 2010 die Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr durch die Stadt Freiberg zu betreuen, gleichzeitig erfolgt durch sie auch die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und die Überwachung des fließenden Verkehrs.
*Kalenderwoche