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Hier wird geblitzt im Juni
Die Verkehrsgeschwindigkeit im Stadtgebiet wird an ständig wechselnden Standorten kontrolliert. Im Juni sind Geschwindigkeitsmessungen unter anderem an folgenden Stellen geplant:
Höchstzulässige Geschwindigkeit: 30 km/h
•Dammstraße (24. KW*)
•Friedeburger Straße (26. KW)
•Schulweg (23. KW)
•Silberhofstraße (24. KW)
Höchstzulässige Geschwindigkeit: 50 km/h
•B 101 St Kleinwaltersdorf (26. KW)
•Chemnitzer Straße (25. KW)
•Roter Weg (25. KW)
•Schillerstraße (23. KW)
Schwerpunkte der monatlichen Kontrollen sind Tempo 30- und verkehrsberuhigte Zonen sowie Bereiche mit besonderem Gefahrenpotenzial (vor Kindereinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Sportstätten sowie Bereiche mit erhöhtem Fußgängerverkehr).
Seit 1. Januar 2010 sind die Großen Kreisstädte für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO zuständig. Damit sind seit 2010 die Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr durch die Stadt Freiberg zu betreuen, gleichzeitig erfolgt durch sie auch die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und die Überwachung des fließenden Verkehrs.
*Kalenderwoche