Neuigkeiten
Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ neu aufgelegt
Ab Montag, den 1. März 2022, können wieder Anträge zur Förderrichtlinie Regionales Wachstum gestellt werden.
Mit der Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt die Sächsische Staatsregierung gezielt kleine Unternehmen
- des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie, des Dienstleistungsbereiches,
- der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern. Diese sollen dadurch in die Lage versetzt werden, z. B. neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, ihre Angebotsqualität zu verbessern, Prozesse zu optimieren oder auch ihren Umsatz auszuweiten. Gleichzeitig leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur Digitalisierung, z. B. bei der Anschaffung moderner Maschinen und Anlagen. Rund 11, 7 Mio. € stehen dafür im Jahr 2022 bereit.
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