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Landkreis beschränkt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Im elektronischen Amtsblatt des Landkreises wurde eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern veröffentlicht. Der Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 Abs. 1 und 2 WHG wird wie folgt beschränkt:
1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen wird untersagt.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt zum 27.07.2023 in Kraft und gilt bis einschließlich 21.09.2023. Ferner ergeht sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Gebiet des Landkreises Mittelsachsen, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie im elektronischen Amtsblatt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail presse@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung.
(Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 26. Juli 2023)