21.05.2021 | Pressemitteilung

Notbetreuung wird ab dem 25. Mai erweitert

Alle berufstätigen Väter und Mütter im Freistaat haben ab Dienstag, dem 25. Mai, Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Dafür ist eine selbst verfasste schriftliche Erklärung ausreichend, dass eine Betreuung aus beruflichen Gründen nicht möglich ist. Bereits vorliegende Bestätigungen behalten ihre Gültigkeit.

Bei weiterhin sinkenden Inzidenzzahlen können die Einrichtungen voraussichtlich ab Donnerstag, dem 27. Mai, zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Eine Betreuung ist ab diesem Zeitpunkt wieder für alle Kinder zulässig.

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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