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Notbetreuung wird ab dem 25. Mai erweitert
Alle berufstätigen Väter und Mütter im Freistaat haben ab Dienstag, dem 25. Mai, Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Dafür ist eine selbst verfasste schriftliche Erklärung ausreichend, dass eine Betreuung aus beruflichen Gründen nicht möglich ist. Bereits vorliegende Bestätigungen behalten ihre Gültigkeit.
Bei weiterhin sinkenden Inzidenzzahlen können die Einrichtungen voraussichtlich ab Donnerstag, dem 27. Mai, zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Eine Betreuung ist ab diesem Zeitpunkt wieder für alle Kinder zulässig.