Neuigkeiten
Notbetreuung: Ministerium erweitert Personenkreis
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gestern die Bestimmungen zur Notfbetreuung von Kindern mit Eltern in systemrelevanten Berufen erweitert. Allgemeinverfügung
Wesentliche Änderungen:
1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
2. Ein Anspruch auf die Notbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen. Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur
3. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft getreten.
4. Hier finden sie den Antrag auf Notbetreuung des Freistaates Sachsen: Notbetreuungsformular