Neuigkeiten
"Nothilfe-Fonds Energie": Antrag bis 31. Januar stellen
Unterstützung aus dem „Nothilfe-Fonds Energie“ kann noch bis zum 31. Januar 2024 beantragt werden. Unterstützt werden können damit Personen, die ihre Betriebskostennachzahlung für 2022 nicht begleichen können. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Freiberg haben und sie keine Ansprüche auf staatliche Leistungen haben.
Wichtig ist, dass alle im Antrag geforderten Unterlagen eingereicht werden und der Antrag vollständig ausgefüllt ist.
Anträge, die nach der Frist bei der Stadtverwaltung Freiberg eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsformulare sind im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten oder online erhältlich: www.freiberg.de/nothilfefonds.
Beratungen sind nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Freiberger Rufnummer 273 305 möglich.