13.08.2019 | Pressemitteilung

Recherche für Wahlberichterstattung durch ARD und ZDF auch in Freiberg

Zum öffentlich-rechtlichen Programmauftrag von ARD und ZDF gehört in besonderem Maße die Berichterstattung über Wahlen in Deutschland. Die ARD hat Infratest dimap, das ZDF die Forschungsgruppe Wahlen e.V. mit der Wahlforschung zur Wahlberichterstattung der Landtagswahl beauftragt. Für die repräsentative Stichprobe wurden folgende Wahllokale der Stadt Freiberg ausgewählt:

Umfrage durch ZDF
Wahllokal 218; Turnhalle der Grundschule "C. Böhme", Friedeburger Str. 17
Wahllokal 220; Oberschule "Pabst von Ohain", Kurt-Handwerk-Str. 3
Wahllokal 233; Fachschulzentrum Freiberg-Zug, Hauptstr. 150

Umfrage durch ARD
Wahllokal 223; Musikschule Mittelsachsen, Brückenstr. 3
Wahllokal 916 (214, 217); Rathaus, Obermarkt 24

Die aus dem Wahllokal kommenden Wähler werden nach der Stimmabgabe angesprochen und befragt, ob sie einen kurzen Fragebogen beantworten möchten. Dabei werden die Stimmabgabe, das Alter, das Geschlecht und andere soziodemografische Merkmale abgefragt. Auf der Basis dieser Befragung entsteht die Prognose, die nach Schließung der Wahllokale der Öffentlichkeit präsentiert wird.
Das Vorgehen ist rechtlich zulässig und mit der Landeswahlleitung abgestimmt.

Repräsentative Wahlstatistik durch das Statistische Landesamt Kamenz

Zusätzlich werden in folgenden Wahlbezirken repräsentative Wahlstatistiken durchgeführt.

Wahllokal/Briefwahllokal 233; Fachschulzentrum Freiberg-Zug, Hauptstr. 150
Wahllokal/Briefwahllokal915 (210, 211); Rathaus, Obermarkt 24

Grundlage hierfür ist § 70 der Landeswahlordnung.
Die Wähler erhalten zur Stimmabgabe Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr vermerkt sind. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen, indem

- die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/Wähler/-innen umfassen müssen.
- die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
- die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
- die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerver­zeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
- wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
- die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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