Neuigkeiten
Sächsische Gemeindeordnung geändert
Beratungsunterlagen nun auch vorab der Öffentlichkeit zugänglich
Lange gewünscht – endlich da: Mehr Transparenz durch die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung. Ab sofort werden Tagesordnungen mit Beratungsunterlagen sowie Beschlüsse umfänglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Bislang war das nicht eindeutig geregelt im sächsischen Kommunalgesetz. Um Rechtssicherheit zu haben und dem Wunsch unserer Bürger zu entsprechen, sind die Unterlagen bisher im RIS (Ratsinformationssystem) in Kurzfassungen veröffentlicht wurden. „Jetzt können wir das ausführlich tun. Darüber freue ich mich, weil auch das wieder ein Schritt ist, noch besser zusammen zu arbeiten, Bürger auch vorab zu informieren und für diese Stadt und ihre Einwohner da zu sein“, freut sich Oberbürgermeister Sven Krüger.
Die dritte Änderung der Kommunalnovelle des Freistaats Sachsen ist am 20. Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung ist, dass die Gemeinden Tagesordnungen mit Beratungsunterlagen ihrer Gremien nicht nur den Mitgliedern der Gremien vorzulegen sind, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Gleiches gilt für gefasste und bekannt gegebene Beschlüsse. Ausgenommen von der Veröffentlichung sind personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Die Unterlagen werden nun vollumfänglich vor den Sitzungen online im RIS bereitgestellt und die Beschlüsse werden im Amtsblatt und im RIS digital als auch in gedruckter Form veröffentlicht.