18.03.2022 | Pressemitteilung

Stadt baut ihr bislang größtes unterirdisches Regenrückhaltebecken

Teilsperrung auf der Beethovenstraße ab dem 21. März aufgrund Bauarbeiten

Zum Schutz der Kanalisation vor Überlastung baut die Stadt Freiberg ein neues Regenrückhaltebecken. Das Speicherbecken entsteht unter der Beethovenstraße zwischen Amtsgericht und Tivoli-Parkhaus. Die Bauarbeiten starten am 21. März. Während der Baumaßnahme wird die Beethovenstraße zwischen Beethovenstraße 8 und Einmündung Heinrich-Heine-Straße in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt. Die Fertigstellung des Beckens ist für Mai 2023 geplant.

Bei extremen Niederschlägen kann die Kanalisation häufig nicht schnell genug die anfallenden Wassermengen aufnehmen. Die Folgen sind Überschwemmungen auf Straßen und Plätzen. Um bei Starkregen zukünftig besser gewappnet zu sein, baut der Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG, ein neues Regenrückhaltebecken in der Beethovenstraße. Das unterirdische Speicherbecken wird ein Fassungsvolumen von 2.500 Kubikmeter besitzen. Das bislang größte unterirdische Regenrückhaltebecken am Hornmühlenweg fasst etwas mehr als 2.100 Kubikmetern. Zum Vergleich: das größte offene Regenrückhaltebecken der Stadt an der Olbernhauer Straße/B101 kann rund 6.000 Kubikmeter aufnehmen. Mit dem neuen Becken verfügt die Stadt Freiberg dann über 20 Regenrückhaltebecken mit einem Gesamtvolumen von fast 40.000 Kubikmetern.

Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 3. März einstimmig der Baumaßnahme zugestimmt. Die Maßnahme kostet rund 6,2 Millionen Euro. Die Bauarbeiten beginnen am 21. März und sollen am 5. Mai 2023 enden. Während der Arbeiten ist die Vollsperrung der Beethovenstraße zwischen dem Haus Beethovenstraße Nr. 8 (Amtsgericht) und der Heinrich-Heine-Straße erforderlich. Mit der Ausführung der Bauleistungen ist die LSTW GmbH aus Freiberg beauftragt. Für notwendige Verkehrsbewegungen, wie Rettungsfahrzeuge, Anliefer- und Versorgungsfahrzeuge, wird während der Bauausführung eine beschränkte Befahrbarkeit in Abstimmung mit dem Ausführungsunternehmen gewährleistet. Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke wird jederzeit gesichert.

 


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