04.04.2022 | Pressemitteilung

Stadtverwaltung wieder geöffnet

Bürgerbüro behält bewährte Praxis der Terminvergabe bei

Die eingeschränkten Öffnungszeiten des Rathauses und Stadthauses II entfallen ab morgigen Dienstag, 5. April. Dann können die städtischen Häuser und Eigenbetriebe wieder zu den regulären Öffnungszeiten ohne Termin aufgesucht werden. Zudem entfielen ab 3. April mit der neuen Corona-Verordnung die meisten Auflagen. Das bedeutet, der Besuch ist nun wieder ohne das Tragen einer Maske und ohne Vorlage eines 3G-Nachweises möglich. Die Kontaktnachverfolgung ist bereits mit der vorangegangenen Corona-Verordnung nicht mehr erforderlich gewesen. Die Staatsregierung empfiehlt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in Räumen. In den städtischen Gebäuden ist weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 

Das Bürgerbüro am Obermarkt 21 war auch während der Pandemie geöffnet. Dabei hat sich die Praxis der vorherigen Terminvergabe bewährt. Deshalb behält das Bürgerbüro diese bei. Dies bedeutet, dass künftig auch während der Sprechtage am Dienstag ein Besuch im Bürgerbüro nur mit Termin erfolgen kann. Hiervon sind lediglich dringend begründete Einzelfälle ausgenommen.
Termine können online https://www.qtermin.de/stadt-freiberg oder telefonisch unter 03731/ 273 717 vereinbart werden. 

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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