01.03.2019

Straßenreinigung: Satzungen geändert

Das Tiefbauamt der Stadt Freiberg weist im Zuge der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen geänderten Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung darauf hin, dass nach § 9 Straßenreinigungsgebührensatzung Wechsel der Rechtverhältnisse am Grundstück (z. B. Eigentümerwechsel, Veränderungen am Flurstück, Bankverbindungen u. ä.) innerhalb eines Monats schriftlich (gern auch per E-Mail an beitraege_tiefbauamt@frei­berg.de) mitzuteilen und mit geeigneten Nachweisen zu belegen sind.

Ein Formular für Änderungsanzeigen finden Sie auch im Internet auf den Seiten der Stadt Freiberg unter www.freiberg.de.
Änderungsanzeigen die entgegen § 9 Straßenreinigungsgebührensatzung nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig mitgeteilt werden, können mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 10 Straßenrei­nigungsgebührensatzung).

Für bereits erfolgte Änderungen wird um Mitteilung bis spätestens 30.06.2019 gebeten.

Der Versand der Gebührenbescheide wird voraussichtlich Anfang September diesen Jahres erfolgen.

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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