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Straßenreinigung: Satzungen geändert
Das Tiefbauamt der Stadt Freiberg weist im Zuge der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen geänderten Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung darauf hin, dass nach § 9 Straßenreinigungsgebührensatzung Wechsel der Rechtverhältnisse am Grundstück (z. B. Eigentümerwechsel, Veränderungen am Flurstück, Bankverbindungen u. ä.) innerhalb eines Monats schriftlich (gern auch per E-Mail an beitraege_tiefbauamt@freiberg.de) mitzuteilen und mit geeigneten Nachweisen zu belegen sind.
Ein Formular für Änderungsanzeigen finden Sie auch im Internet auf den Seiten der Stadt Freiberg unter www.freiberg.de.
Änderungsanzeigen die entgegen § 9 Straßenreinigungsgebührensatzung nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig mitgeteilt werden, können mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 10 Straßenreinigungsgebührensatzung).
Für bereits erfolgte Änderungen wird um Mitteilung bis spätestens 30.06.2019 gebeten.
Der Versand der Gebührenbescheide wird voraussichtlich Anfang September diesen Jahres erfolgen.