21.04.2020 | Pressemitteilung

Vereinsförderung 2021: Anträge bis 30. April 2020 stellen

Förderanträge für das kommende Jahr in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport sind bis Ende April einzureichen. Dieser Termin gilt auch dann, wenn geplant ist, im Laufe des Jahres 2020 und 2021 auch bei anderen Fördergeldgebern Anträge für 2021 zu stellen, die einen Sitzgemeindeanteil beinhalten.

Die Stadt Freiberg fördert jährlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Freiberger Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Die erhaltenen Zuwendungen sind bis zum 30. April des Folgejahres abzurechnen.

Die entsprechenden Richtlinien und die Anträge stehen unter www.freiberg.de zur Verfügung und werden bei Bedarf zugeschickt.
 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen nur bearbeitet werden können, wenn sie vollständig und komplett ausgefüllt sind.
 

Telefonische Auskunft bitte über die Rufnummern 273 681 und 273680; per Email: kultur@freiberg.de.  Einreichungsfrist: 30. April 2020

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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