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Wahlprüfung erfolgt: Stadtrat kann sich konstituieren
Der Weg für die Konstituierung des Freiberger Stadtrates ist frei: Der Stadtverwaltung Freiberg liegt jetzt der Bescheid der Kommunalaufsicht vom 9. Juli 2019 zur Wahlprüfung nach dem Kommunalwahlgesetz (KomWG) der Kommunalwahlordnung zur Wahl des Freiberger Stadtrates vom 26. Mai dieses Jahres vor. Es lag demnach kein Einspruch zum Wahlergebnis vor. „Die Wahl zum Stadtrat Freiberg […] wird nicht beanstandet“, heißt es im Bescheid.
Somit liegen die Voraussetzungen zur Konstituierung des neuen Stadtrates der Wahlperiode 2019 bis 2024 vor. Voraussichtlich wird die öffentliche erste Zusammenkunft des neuen Freiberger Stadtrates am 19. August stattfinden.