12.07.2019 | Pressemitteilung

Wahlprüfung erfolgt: Stadtrat kann sich konstituieren

Der Weg für die Konstituierung des Freiberger Stadtrates ist frei: Der Stadtverwaltung Freiberg liegt jetzt der Bescheid der Kommunalaufsicht vom 9. Juli 2019 zur Wahlprüfung nach dem Kommunalwahlgesetz (KomWG) der Kommunalwahlordnung zur Wahl des Freiberger Stadtrates vom 26. Mai dieses Jahres vor. Es lag demnach kein Einspruch zum Wahlergebnis vor. „Die Wahl zum Stadtrat Freiberg […] wird nicht beanstandet“, heißt es im Bescheid.

Somit liegen die Voraussetzungen zur Konstituierung des neuen Stadtrates der Wahlperiode 2019 bis 2024 vor. Voraussichtlich wird die öffentliche erste Zusammenkunft des neuen Freiberger Stadtrates am 19. August stattfinden.

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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