18.07.2023 | Pressemitteilung

Zahlreiche Hilfsangebote bei Energiekosten

Hilfsanträge können parallel gestellt werden – unbedingt unterschiedliche Fristen und Berechtigungen beachten

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark. Sie sollen mit staatlichen Hilfen entlastet werden. Dafür gibt es in verschiedenen Einrichtungen mehrere Möglichkeiten: u. a. Härtefall-Hilfen, Bürgergeld oder Nothilfe-Fonds. Zu allen angebotenen Mitteln wird umfangreich beraten, denn es sind Anträge zu stellen und Fristen zu beachten.

Hilfe bei Altersrenten oder Erwerbsminderung
Wer Altersrente bezieht oder nicht mehr voll arbeitsfähig ist, hat die Möglichkeit, dass die Betriebskosten-Nachzahlung übernommen werden kann. Dafür ist ebenfalls ein Antrag zu stellen. Das muss vor dem Fälligkeitsdatum passieren.
Weitere Infos: Landratsamt Mittelsachsen, Referat Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, Tel. 03731/799-6446 oder -6243, grundsicherung.hlu@landkreis-mittelsachsen.de

Nothilfe-Fonds der Stadt Freiberg
Die Stadt Freiberg hat einen Energie-Nothilfe-Fonds aufgelegt. Er soll Freibergern zu Gute kommen, die ihre Betriebskostenabrechnung nicht zahlen können und keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Insgesamt steht hier eine Millionen Euro zur Unterstützung zur Verfügung. Alle Infos zum Fonds sind unter www.freiberg.de zu finden. Außerdem gibt es hierzu nach telefonischer Vereinbarung auch eine Beratung (Tel. 273 305).
Erweitert wird das städtische Beratungsangebot u. a. im Stadthaus II, Heubnerstraße 15 im Bereich Sozialwesen. Dort gibt es Auskunft zu Sozial- und Familienpass, soziale Beratungen sowie Hilfen für Familien in Not.
Geöffnet ist die Beratungsstelle dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr.

Bürgergeld für einen Monat möglich
Auf Antrag kann in diesem Jahr ein Bürgergeld für einen Monat gezahlt werden. Der Antragsteller darf hierbei kein Leistungsbezieher (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II) sein. Mit dem Bürgergeld kann die Nachzahlung von Betriebskosten oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln übernommen werden.
Dieser Antrag muss bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei bereits bewilligten SGB-II-Bezug gilt die Frist bis zum Monat der Fälligkeit.
Weitere Infos: Jobcenter Mittelsachsen, Hainichener Straße 66a, 09648 Mittweida,
Tel. 03727/9966 900, jobcenter-mittelsachsen@jobcenter-ge.de

Härtefall-Hilfen für Privathaushalte
Für die Preissteigerungen durch Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle gibt es außerdem Härtefallhilfen. Bei dieser werden Rechnungen für 2022 berücksichtigt, wenn mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr vorliegt. Dann können 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdopplung des Referenzpreises hinausgehen, erstattet werden, maximal jedoch 2.000 Euro.
Der Antrag auf Härtefall-Hilfe muss bis 20. Oktober dieses Jahres gestellt sein.
Alle Infos unter www.energieversorgung.sachsen.de/
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet hierzu nach Terminvereinbarung auch kostenlose Hilfe an: 0341/696 2929.

Anträge sind parallel möglich
Wohngeld kann ebenfalls beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die Wohnraum mieten oder selbst nutzen oder selbst genutzten Wohnraum als Eigentum haben. Ausgeschlossen sind hier Empfänger von Sozialleistungen, die bereits Kosten der Unterkunft beinhalten.
Hinweis: Wohngeld kann nicht parallel zum Bürgergeld bezogen werden, der Kinderzuschlag schon.

Weitere Infos:
Stadtverwaltung Freiberg, Wohngeldbehörde, Obermarkt 21, 09599 Freiberg, Tel. 273 720.

Für alle Anträge gilt: Es ist jeweils jede Behörde über den anderen Antrag zu informieren!

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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