zurück zur Anliegensuche

Freistellung von ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr

Allgemeine Informationen

online Verdienstausfall-Erstattung beantragen

Nehmen aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen teil, sind sie nach § 61 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für einen notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen.

Die Kameraden erhalten vom Wehrleiter eine entsprechende Abwesenheitsbescheinigung.

Nach § 62 SächsBRKG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr für diese Zeiten Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgebern wird der Betrag auf Antrag erstattet.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Feuerwehr Freiberg!

Kontakt und Öffnungszeiten

Brandschutz (Sachgebiet)

Herr Nico Grandissa

Tel. 03731 7984717

Bjoern_Rosenkranz@freiberg.de

Öffnungszeiten

Besucheradresse
Brander Straße 29
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: eingeschränkt zugänglich
Behindertentoilette: nicht erreichbar
Aufzüge: mit Aufzug nicht zu erreichen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erstattung von Lohnfortzahlungen
  • aktuelle Lohnabrechnung
  • Abwesenheitsbescheinigung

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen