Freistellung von ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Allgemeine Informationen
online Verdienstausfall-Erstattung beantragen
Nehmen aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen teil, sind sie nach § 61 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für einen notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen.
Die Kameraden erhalten vom Wehrleiter eine entsprechende Abwesenheitsbescheinigung.
Nach § 62 SächsBRKG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr für diese Zeiten Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgebern wird der Betrag auf Antrag erstattet.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Feuerwehr Freiberg!
Kontakt und Öffnungszeiten
Brandschutz (Sachgebiet)
Herr Nico Grandissa
Tel. 03731 7984717
Öffnungszeiten
Besucheradresse
Brander Straße 29
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: eingeschränkt zugänglich
Behindertentoilette: nicht erreichbar
Aufzüge: mit Aufzug nicht zu erreichen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erstattung von Lohnfortzahlungen
- aktuelle Lohnabrechnung
- Abwesenheitsbescheinigung