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Einsicht in den Bebauungsplan

Allgemeine Informationen

Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert. Nicht für jedes Gebiet gibt es einen B-Plan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne B-Plan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Kontakt und Öffnungszeiten

Stadtentwicklung (Sachgebiet)

Frau Daniela Schäfer

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo und wann Sie den B-Plan einsehen können.

Notwendigkeiten

Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt oder Gemeinde über den Inhalt Auskunft zu geben.

  • Seit dem 13. Mai 2017 sind die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
  • Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen B-Pläne soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Erforderliche Unterlagen

Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Fristen

keine

Hinweis: Ein rechtskräftiger B-Plan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.

Kosten

keine

Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich. Die Gebühren sind je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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