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Friedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (kommunale Träger)

Allgemeine Informationen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt. Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Friedhofsverwaltung

Herr Frank Plattner

Besucheradresse
Friedhofsverwaltung
Scheunenstraße 22
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Friedhofswesen Verwaltung

Mo

09:00 - 12:00

12:30 - 15:00

Di

09:00 - 12:00

12:30 - 15:00

Mi

09:00 - 12:00

12:30 - 15:00

Do

09:00 - 12:00

12:30 - 15:00

Fr

09:00 - 12:00

Barrierefreie Nutzung

Der Friedhof ist barrierefrei zu begehen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über die Voraussetzungen und den Ablauf.

Notwendigkeiten

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

Kosten

keine


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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