Friedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (kommunale Träger)
Allgemeine Informationen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt. Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Friedhofsverwaltung
Herr Frank Plattner
Besucheradresse
Friedhofsverwaltung
Scheunenstraße 22
09599 Freiberg
Tel.: +49 (0) 3731 353 10
Öffnungszeiten
Friedhofswesen Verwaltung
Mo
09:00 - 12:00
12:30 - 15:00
Di
09:00 - 12:00
12:30 - 15:00
Mi
09:00 - 12:00
12:30 - 15:00
Do
09:00 - 12:00
12:30 - 15:00
Fr
09:00 - 12:00
Barrierefreie Nutzung
Der Friedhof ist barrierefrei zu begehen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über die Voraussetzungen und den Ablauf.
Notwendigkeiten
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- Friehofssatzung der Stadt Freiberg
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Freiberg