Ummeldung bei der Meldebehörde (Umzug innerhalb der Gemeinde) - ummelden
Allgemeine Informationen
Ziehen Sie innerhalb von Freiberg (mit Ortsteilen) um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt Freiberg ummelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Ummeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich. Ab sofort ist die elektronische Ummeldung möglich. Voraussetzung ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein BundID-Konto.
Verfahrensablauf
Sie ziehen innerhalb der Stadt Freiberg um? Dann müssen Sie sich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die neue Wohnung ummelden. Die Ummeldung können Sie auf unterschiedlichen Wegen vornehmen.
Elektronische Ummeldung
Ab sofort ist die elektronische Anmeldung möglich. Voraussetzung ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein BundID-Konto.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern einfach erklärt.
Ummeldung im Bürgerbüro
Die Ummeldung können Sie auch im Bürgerbüro vornehmen lassen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Bürgerbüro online oder an unserem Termintelefon unter der 03731/273 717.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden, bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung (s. Formulare)
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
Online-Formulare
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtliche Grundlage
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung
- § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
- § 19 BMG– Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 BMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 24 BMG – Datenerhebung, Meldebestätigung
- § 54 BMG – Bußgeldvorschriften
Sonstiges
Checkliste Umzug
amtliches:
- Meldebehörde der Gemeinde, in die Sie ziehen
- Steuern (Grund-, Zweitwohnsitzsteuer, Hundesteuer,…)
- Kfz Zulassungsstelle (Fahrzeug)
denken Sie auch an:
- Post: Beschriftung des neuen Briefkastens (nützlich: Postnachsendeauftrag)
- Versicherungen, Krankenkasse
- Bank
- Schule, Kindertagesstätte
- Arbeitgeber, Agentur für Arbeit
- Bafög (Bundesverwaltungsamt), Studentenwerk
- Berater (Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt, …)
- Strom, Gas, Wasser
- Fernsehen, Telefon-, Internet- und Kabelanschluss, Rundfunkbeitrag
- Andere Verträge/Abonnements (z.B. Essensanbieter, Zeitungen, Online-Shops, Streaming-Dienste, …)