Ummeldung bei der Meldebehörde (Umzug innerhalb der Gemeinde) - ummelden
Allgemeine Informationen
Ziehen Sie innerhalb von Freiberg (mit Ortsteilen) um, müssen Sie der Stadt Freiberg Ihre neue Adresse mitteilen.
Tipp: Lassen Sie Ihren Personalausweis bei der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren. Eine Aktualisierung des Reisepasses ist nicht nötig, da im Pass der Wohnort, aber keine Anschrift eingetragen ist.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Mo
09:00 - 12:30
(Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung)
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
(und Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung nachmittags)
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
(Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung)
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie ein amtlich vorgeschriebenes Formular ausfüllen und unterschreiben.
- Sie müssen dieses persönlich abgeben oder von einem volljährigen Familienmitglied unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen abgeben lassen.
- Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, ein Formular gemeinsam verwenden.
- Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden, bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung (s. Formulare)
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
Online-Formulare
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtliche Grundlage
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung
- § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
- § 19 BMG– Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 BMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 24 BMG – Datenerhebung, Meldebestätigung
- § 54 BMG – Bußgeldvorschriften
Sonstiges
Checkliste Umzug
amtliches:
- Meldebehörde der Gemeinde, in die Sie ziehen
- Steuern (Grund-, Zweitwohnsitzsteuer, Hundesteuer,…)
- Kfz Zulassungsstelle (Fahrzeug)
denken Sie auch an:
- Post: Beschriftung des neuen Briefkastens (nützlich: Postnachsendeauftrag)
- Versicherungen, Krankenkasse
- Bank
- Schule, Kindertagesstätte
- Arbeitgeber, Agentur für Arbeit
- Bafög (Bundesverwaltungsamt), Studentenwerk
- Berater (Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt, …)
- Strom, Gas, Wasser
- Fernsehen, Telefon-, Internet- und Kabelanschluss, Rundfunkbeitrag
- Andere Verträge/Abonnements (z.B. Essensanbieter, Zeitungen, Online-Shops, Streaming-Dienste, …)
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Online-Formulare
- Fristen
- Rechtliche Grundlage
- Sonstiges
- Weitere Anliegen in diesem Bereich