Schäden an Kreisstraßen melden (in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
Allgemeine Informationen
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall. Hinweis: Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bauhof (Sachgebiet)
Herr Gunnar Wünsche
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 473
De-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Notwendigkeiten
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
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