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Sterbefall anzeigen

Allgemeine Informationen

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

Wenn eine Person in unserem Standesamtsbezirk verstorben ist, hat das Standesamt Freiberg den Sterbefall zu beurkunden und Sterbeurkunden auszustellen.

Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören neben der Stadt Freiberg:

die Gemeinden Oberschöna,

Halsbrücke,

Bobritzsch-Hilbersdorf,

Großschirma und

Reinsberg mit allen Ortsteilen.

Urkunden können persönlich, schriftlich, per e-mail oder auch online angefordert werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)

Frau Carmen Körner

Standesamt

Tel. + 49 (0) 3731 273 734

standesamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Standesamt

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus

Verfahrensablauf

Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet ist in nachstehender Reihenfolge:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte
  • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat
  • jede Person, die bei Eintritt des Todes zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen Kenntnis hat 

Der Sterbefall muss grundsätzlich persönlich angezeigt werden. Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt vornehmen.

Sterbefall in Einrichtungen

Trat der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung ein, so ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet.

Nichtnatürlicher Tod

Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, zeigt die Staatsanwaltschaft dem Standesamt den Sterbefall an.

Notwendigkeiten

Die Ärztin oder der Arzt muss eine Leichenbeschau durchgeführt und eine Todesbescheinigung ausgestellt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der oder des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt
  • ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil und vertraulicher Teil )
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz der oder des Verstorbenen

Zusätzlich zu diesen Unterlagen:

  • bei ledigen Verstorbenen:
    Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Verstorbenen:
    Eheurkunde
  • bei Verstorbenen, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft lebten:
    Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei geschiedenen Verstorbenen:
    Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei verwitweten Verstorbenen:
    Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehepartners

Hinweis:

  • Ist das Standesamt, bei dem der Sterbefall angezeigt wird, auch für das Ausstellen oben genannter Urkunden zuständig, müssen diese nicht vorgelegt werden.
  • In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel Übersetzungen).

Fristen

Anzeige: spätestens am 3. Werktag, der auf den Todestag folgt

Hinweis: Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag.

Kosten

  • Anzeige des Sterbefalls und Beurkundung im Sterbebuch:
    gebührenfrei
  • Sterbeurkunden für gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt: gebührenfrei
  • zusätzliche Urkunden: jeweils EUR 15,00 (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art EUR 7,00)

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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