Vereinsförderung (Kunst- und Kulturvereine)
Allgemeine Informationen
Die Stadt Freiberg fördert und unterstützt das kulturelle Leben in der Stadt Freiberg, das durch zahlreiche Vereinigungen und Initiativen bereichert wird, insbesondere durch die Gewährung von finanziellen Zuschüssen und Sachleistungen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Vereine, Gruppen und sonstige Zusammenschlüsse von Personen, die u. a. das Ziel verfolgen,
- mit ihrer Arbeit bzw. ihren Kulturprojekten zur Entwicklung der kulturellen Infrastruktur beizutragen und diese einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
- das Bildungsangebot im nichtschulischen Bereich zu bereichern
- die Entwicklung des Tourismus zu fördern
- soziale Randgruppen zu integrieren.
Gefördert werden Vorhaben von Antragstellern aus Freiberg bzw. von auswärtigen Kulturträgern, deren Arbeit/Projekt das Kulturangebot in Freiberg bereichert.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kontakt und Öffnungszeiten
Kultur und Städtepartnerschaften (Sachgebiet)
Leitung Sachgebiet: Herr Peter Kubisch
Besucheradresse
Schloßplatz 6
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 680
E-Mail: Kultur@freiberg.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Schlossplatz sowie am Obermarkt.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzug: nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Antrag
Der Antrag auf Vereinsförderung ist jährlich bis 30.04. für das Folgejahr zu stellen.
Verwendungsnachweis
Die Ausreichung von Zuschüssen erfolgt grundsätzlich zweckgebunden und verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Jahresabschluss, die Verwendung des Zuschusses der Stadtverwaltung in geeigneter Form nachzuweisen.
Der Nachweis hat u. a. zu enthalten:
- Sachbericht
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsabrechnung
- Nachweis des Einsatzes aller Finanzierungsquellen
- Begründung zu Überhängen im Folgejahr (nur für investive Maßnahmen)
Weitere Informationen zum Ablauf: Zuwendungsrichtlinie
Notwendigkeiten
Alle Voraussetzungen unten denen Zuwendungen bewilligt werden können, sind hier zu entnehmen:
Erforderliche Unterlagen
Bei einem Erstantrag ist beizufügen:
- Satzung
- Vereinseintragung
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Liste der Vorstandsmitglieder
Online-Formulare
- Vereinsförderung Zuwendungsrichtlinie
- Vereinsförderung Allgemeine Bewilligungsbedingungen (Anlage 1 der Zuwendungsrichtlinie)
- Vereinsförderung Rechtsbehelfsverzicht (Anlage 2 der Zuwendungsrichtlinie)
- Vereinsförderung Antrag (Anlage 3 der Zuwendungsrichtlinie)
- Vereinsförderung Verwendungsnachweis (Anlage 5 der Zuwendungsrichtlinie)
Fristen
Antragstellung: bis 30.04. für das Folgejahr
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- Verfahrensablauf
- Notwendigkeiten
- Erforderliche Unterlagen
- Online-Formulare
- Fristen
Herr Peter Kubisch