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Vereinsförderung (Kunst- und Kulturvereine)

Allgemeine Informationen

Die Stadt Freiberg fördert und unterstützt das kulturelle Leben in der Stadt Freiberg, das durch zahlreiche Vereinigungen und Initiativen bereichert wird, insbesondere durch die Gewährung von finanziellen Zuschüssen und Sachleistungen.

Antragsberechtigt sind insbesondere Vereine, Gruppen und sonstige Zusammenschlüsse von Personen, die u. a. das Ziel verfolgen,

  • mit ihrer Arbeit bzw. ihren Kulturprojekten zur Entwicklung der kulturellen Infrastruktur beizutragen und diese einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
  • das Bildungsangebot im nichtschulischen Bereich zu bereichern
  • die Entwicklung des Tourismus zu fördern
  • soziale Randgruppen zu integrieren.

Gefördert werden Vorhaben von Antragstellern aus Freiberg bzw. von auswärtigen Kulturträgern, deren Arbeit/Projekt das Kulturangebot in Freiberg bereichert.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kontakt und Öffnungszeiten

Kultur und Städtepartnerschaften (Sachgebiet)

Leitung Sachgebiet: Herr Peter Kubisch

Besucheradresse
Schloßplatz 6
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Schlossplatz sowie am Obermarkt.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzug: nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Antrag
Der Antrag auf Vereinsförderung ist jährlich bis 30.04. für das Folgejahr zu stellen.

Verwendungsnachweis
Die Ausreichung von Zuschüssen erfolgt grundsätzlich zweckgebunden und verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Jahresabschluss, die Verwendung des Zuschusses der Stadtverwaltung in geeigneter Form nachzuweisen.

Der Nachweis hat u. a. zu enthalten:

  • Sachbericht
  • Finanzierungsplan
  • Finanzierungsabrechnung
  • Nachweis des Einsatzes aller Finanzierungsquellen
  • Begründung zu Überhängen im Folgejahr (nur für investive Maßnahmen)

Weitere Informationen zum Ablauf: Zuwendungsrichtlinie

Notwendigkeiten

Alle Voraussetzungen unten denen Zuwendungen bewilligt werden können, sind hier zu entnehmen:

Erforderliche Unterlagen

Bei einem Erstantrag ist beizufügen:

  • Satzung
  • Vereinseintragung
  • Gemeinnützigkeitserklärung
  • Liste der Vorstandsmitglieder

Fristen

Antragstellung: bis 30.04. für das Folgejahr


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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