Vereinsförderung (Sportvereine)
Allgemeine Informationen
Die Stadt Freiberg fördert jährlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Freiberger Sportvereine, vorrangig den Kinder- und Jugendsport. Sie gewährt Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen finanzielle Leistungen zur Finanzierung von Miet-, Personal- und Sachkosten für Projekte und Einrichtungen sowie für investive Zwecke. Diese Zuschüsse sind Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Freiberg, es besteht somit kein Rechtsanspruch darauf.
Kontakt und Öffnungszeiten
Sport (Sachgebiet)
Frau Constanze Reuter
Besucheradresse
Brückenstraße 8
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 530
E-Mail: Sport@Freiberg.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: zugänglich
Behindertentoilette: nicht vorhanden
Aufzüge: nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Antrag
Der Antrag auf Vereinsförderung ist jährlich bis 30.04. für das Folgejahr zu stellen. Weiterhin können Projektförderungen bis 500 € im laufenden Jahr beantragt werden.
Rechtsbehelfsverzicht
Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides besteht die Möglichkeit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu verzichten. Liegt dieser Rechtsbehelfsverzicht und die Anerkennung der allgemeinen Bewilligungsbedingungen vor, kann die Auszahlung des Zuwendungbetrages erfolgen.
Verwendungsnachweis
Die Ausreichung von Zuschüssen erfolgt grundsätzlich zweckgebunden und verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Jahresabschluss, die Verwendung des Zuschusses der Stadtverwaltung in geeigneter Form nachzuweisen.
Der Nachweis hat u. a. zu enthalten:
- Sachbericht
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsabrechnung
- Nachweis des Einsatzes aller Finanzierungsquellen
- Begründung zu Überhängen im Folgejahr (nur für investive Maßnahmen)
Weitere Informationen zum Ablauf: Zuwendungsrichtlinie
Notwendigkeiten
Alle Voraussetzungen unten denen Zuwendungen bewilligt werden können, sind hier zu entnehmen:
Erforderliche Unterlagen
Bei einem Erstantrag ist beizufügen:
- Satzung
- Vereinseintragung
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Liste der Vorstandsmitglieder
Online-Formulare
- Vereinsförderung Zuwendungsrichtlinie
- Vereinsförderung Allgemeine Bewilligungsbedingungen (Anlage 1 der Zuwendungsrichtlinie)
- Vereinsförderung Rechtsbehelfsverzicht (Anlage 2 der Zuwendungsrichtlinie)
- Vereinsförderung Antrag (Anlage 3 der Zuwendungsrichtlinie)
- Vereinsförderung Verwendungsnachweis (Anlage 5 der Zuwendungsrichtlinie)
Fristen
Antragstellung: bis 30.04. für das Folgejahr
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Notwendigkeiten
- Erforderliche Unterlagen
- Online-Formulare
- Fristen