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Sonstiges
Abgeschlossen
126: Abholung von Schulkinder auf dem Franz-Kögler-Ring
Franz-Kögler-Ring 84, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, hab heute zum wieder holten mal gesehen das auf dem Franz-Kögler-Ring ( Winkeler Schule) die Eltern beide Seiten Parken um ihre Kinder ab zuholen. Obwohl docht eingeschränktes Halteverbot ist
Bearbeitungsverlauf
15.10.2021
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
22.10.2021
Wie Sie selbst festgestellt haben, besteht im benannten Bereich ein eingeschränktes Haltverbot. Eingeschränktes Halteverbot bedeutet: "Im eingeschränkten Haltverbot darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen." Zum zulässigen Ein- oder Aussteigen in eingeschränkten Haltverboten gibt es bereits einige Urteile, sodass folgende Verhaltensweisen zulässig sind: Warten auf Fahrgäste, Warten und Suchen von Fahrgästen, Kinder in Tagesstätten bringen. Im Rahmen der Ortskontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst konnte festgestellt werden, dass die Eltern lediglich im benannten Bereich halten, um ihre Kinder in die Schule zu bringen bzw. abzuholen. Dies ist absolut in Ordnung.