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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
95: Benutzungspflicht Radweg Haupt-/Hegelstraße Zug-Freiberg
Hauptstraße , 09599 Freiberg
Beschreibung
Der kombinierte Rad- und Fußweg an der Hauptstraße zwischen Freiberg und Zug ist in beide Richtungen benutzungspflichtig beschildert. In Richtung Freiberg sollte die Benutzungspflicht für Radfahrende aufgehoben werden, da das zweimalige Wechseln zwischen Fahrbahn und Radweg gefährlicher ist, als einfach 500 m bergab auf der fahrbahn zu fahren. Für Radfahrende mit Auto-Phobie kann ja stadteinwärts als Fußweg mit Radfahrer-Freigabe beschildert werden, analog der Fortführung an der Hegelstraße.
Bearbeitungsverlauf
01.09.2021
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
02.09.2021
Änderung, Neuaufstellung oder das Entfernen von Verkehrsbeschilderung - letztlich der Erlass/Ablehnung einer entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung ist einem Verwaltungsverfahren vorbehalten und kann weder kurzfristig noch über das Portal geklärt werden. Gerne können Sie Ihr Anliegen schriftlich im Ordnungsamt einreichen. Wir werden jedoch die Beschilderung bei einer der nächsten Verkehrsschauen überprüfen und dabei speziell Ihrem Hinweis nachgehen.