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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
552: Einrichtung Parkverbot Hegelstraße
Hegelstr. 45, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Bezug nehmen auf die Einrichtung des Parkverbots auf fast der kompletten Hegelstraße. Die Errichtung erfolgte ohne jegliche Ankündigung. ( Beschilderung gültig ab... ) Zum einen ist es für die dort wohnenden Personen nun nicht mehr so einfach einen freien, zulässigen Parkplatz zu finden, der Parkraum ist durch die Einrichtung nun noch knapper als er im Vorfeld schon war. Welche Möglichkeit besteht für Besucher der Anwohner an der Hegelstraße zu parken ? Des Weiteren hat der Winterdienst durch den Aufstellort der Schilder, oder besser der Befestigungsrohre, nun deutliche Probleme den Schnee ordentlich vom Gehweg beräumen zu können. Die an der Hegelstraße gelegene Gartenanlage hat sicher nicht nur Nutzer, die diese zu Fuß erreichen können, wo können diese Gartenfreunde Ihre Fahrzeuge abparken wenn nun keine Ausweichmöglichkeiten geschaffen wurden? Das evtl. Wild-West -Parken wird damit forciert. Was uns aber vor allem am Herzen liegt und was uns mehrfach aufgefallen ist, seit der Einrichtung des Parkverbotes, die Verkehrsteilnehmer rasen nun wieder deutlich schneller über die Hegelstraße. Es wäre doch sinnvoll nicht die parkenden Fahrzeuge von der Fahrbahn zu verbannen, sondern ggf. mit einzubeziehen, so zum Beispiel durch Errichtung von Parkinseln und dadurch eine Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit. Der Altersdurchschnitt auf dem Seilerberg ist schon etwas höher, daher ist ggf. auch eine Einrichtung einer 30er Zone eine Idee. Und ggf. ist auch eine Einrichtung von Parkplätzen auf der Hegelstraße für die Stadt lukrativ, weil man diese ja auch Gebührenpflichtig vermieten könnte, oder über einen Parkscheinautomaten abrechnen kann. Ich denke andere Anwohner haben da sicher einige weitere Ideen diesbezüglich und würden sich über eine zeitnahe Lösung der Parkplatzsituation an der Hegelstraße und der Bekämpfung der Raserei sehr freuen.
Bearbeitungsverlauf
09.01.2024
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
16.01.2024
Eine Änderung, Neuaufstellung oder das Entfernen von Verkehrsbeschilderung, der sog. Erlass einer entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung ist einem Verwaltungsverfahren vorbehalten. Hierbei müssen auch weitere Ämter und Behörden einbezogen werden (Straßenbaulastträger, Polizei, etc.). Wir werden jedoch die aktuellen Verkehrszahlen erheben und die Beschilderung bei einer der nächsten Verkehrsschauen überprüfen und dabei speziell Ihrem Hinweis nachgehen.