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Sonstiges
Abgeschlossen
288: Spielstraße / unbeaufsichtigtes Kleinkind
Ab Silberhofstr 78/ Dammstraße , 09599 Freiberg
Beschreibung
Ich bitte darum ab Silberhofstr. 78 bis Kita Schlaumäuse und darüber hinaus (neue Eigenheime, Kreuzung linkseitig) als Spielstraße auszuschildern. In der gesamten Nachbarschaft sind viele Familien mit Kindern anzutreffen. Diese fahren Roller und Fahrrad teilweise auf der Straße. An die Geschwindigkeitsbegrenzung wird sich meiner Ansicht nach zu wenig gehalten. Gerade auch weil dort eine Kindertagesstätte ist, kann ich es nicht nachvollziehen warum dort keine Spielstraße existiert. Am 28.10.22 und 29.10.22 ist uns aufgefallen, das ein unbegleitetes Kleinkind (Junge, ca. 4-5 Jahre mit einem Bobbycar teilweise auf der Dammstraße (vielbefahren) umhergefahren ist. Auch auf der Silberhofstr war er unterwegs. Er war unsicher beim Fahren und hätte überrollt werden können. Es waren weit und breit keine Eltern oder eine andere Aufsichtsperson zu sehen. Der Name des Jungen konnte nicht erfragt werden. Beim nächsten mal werde ich das Jugendamt oder die Polizei informieren. Vielleicht wäre hier die Möglichkeit in den nächsten Tagen verstärkt zu kontrollieren ob dieser kleine Junge wieder unterwegs ist (braune Haare, leicht lockig mit rotem Bobby Car).
Bearbeitungsverlauf
01.11.2022
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
02.11.2022
Vielen Dank für Ihre Schilderung, diese haben wir geprüft. Die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist dem Verwaltungsverfahren vorbehalten und darf nicht aus städtebaulichen Gründen, wie dem Vorhandensein einer Kindertagesstätte, vorgenommen werden. Hierfür sind bauliche und verkehrslenkende Maßnahmen notwendig, die für die Silberhofstraße nicht realistisch sind. Somit scheidet die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (sog. Spielstraße) aus. Der weitgehenden Verkehrsberuhigung dient die bereits vorhandene Tempo 30 Zone, welche mittels Geschwindigkeitsüberwachungen auch durchgesetzt wird. Sport und Spiel auf der Fahrbahn sind jedoch grundsätzlich nicht gestattet. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf die elterliche Fürsorge und Aufsichtspflicht hingewiesen.