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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden
Abgeschlossen
41: Überflutungsschäden
Münzbachtal, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem gestrigen Starkregen und der Überflutung des Münzbaches enstanden auf dem Seitenweg Münzbachtal, auch in Höhe unseres Grundstückes, Schäden am Weg sowie an der Stützmauer (die Stützmauer ist z.T. nicht mehr vorhanden). Wir bitten um Prüfung der Standfestigkeit des Weges und der Stützmauer und entsprechende Schadensbeseitigung. Außerdem bitten wir um Beseitung angespülten Unrats von unserem Grundstück. Wir bitten des Weiteren um Information, wann und wie Schutzmaßnahmen für die Anwohner und deren Grundstücke am Münzbach unterhalb des bereits ausgebauten Abschnitts umgesetzt werden. Vielen Dank und freundliche Grüße
Bearbeitungsverlauf
15.07.2021
Ihr Hinweis wird bearbeitet
23.07.2021
vielen Dank für Ihre Hinweise und die aussagekräftigen Fotos. Die Schäden am Weg werden kurzfristig beseitigt. Die Befahrbarkeit des Weges ist bereits wieder hergestellt. Die von Ihnen als zum Teil nicht mehr vorhandene Stützmauer ist eine Böschungsbefestigung. Da diese Zug um Zug mit dem angrenzenden Fahrweg hergestellt wurde, ist statisch gesehen die Standsicherheit prinzipiell gegeben. Wir werden dies zeitnah prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die fehlenden Steine der Böschungsbefestigung werden wir baldmöglichst ersetzen. Dafür ist jedoch eine Anzeige zur Unterhaltung wasserbaulicher Anlagen bei der unteren Wasserbehörde und deren Zustimmung erforderlich. Ein Neubau entsprechend den Regeln der Technik ist nach dem geltenden Wasserrecht genehmigungspflichtig, aber derzeit nicht genehmigungsfähig, da diese Ufermauer Bestandteil des Gesamtprojektes Hochwasserschutz im Münzbachtal und somit nicht einfach aus dem Projekt herauslösbar ist. Dieses Projekt wurde bereits Ende 2018 bei der Landesdirektion zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung der wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht. Trotz vorheriger umfangreicher Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde hatten sich zwischenzeitlich Natur- und Umweltschutzgesetzlichkeiten geändert, so dass seit Frühjahr 2019 weitere artenschutzrechtliche Erfassungen und Kartierungen bis Ende letzten Jahres durchgeführt werden mussten. Derzeit wird der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Begleitplan umgearbeitet, damit die Planungsunterlage baldmöglichst wieder eingereicht werden kann. Wann dieses Planfeststellungsverfahren abgeschlossen, die Planung damit genehmigt und mit der Bauausführung begonnen werden kann, ist aus jetziger Sicht noch nicht sicher abschätzbar. Zum Unrat auf Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an die Freiberger Abwasserbeseitigung (Tel. FG 26580), wenn es sich um Hygieneartikel handelt. Angespültes Bachsediment oder auch organisches Material wie Äste, Rasensoden u.ä. sammeln Sie bitte selbst auf Ihrem Grundstück (bitte Trennung organisch-anorganisch beachten) und melden sich bezüglich der Entsorgung beim Tiefbauamt (Tel. FG 273471) oder per Mail unter tiefbauamt@freiberg.de.