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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden
Abgeschlossen
44: Überflutungsschäden
Münzbachtal, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu unserer Eintragung vom Mittwoch (Nr. 41) stellen wir im Anhang weitere Bilder ein, um auf die Brisanz hinzuweisen. Wir bitten dringend um Prüfung und Behebung der gravierenden Schäden an der Straße sowie der Stützmauern und vor allem um Information an uns Anwohner. Weiterhin bitten wir um zeitnahe Abholung des angespülten Unrats an unserem Grundstück sowie auf dem gesamten Weg (auf einzelnen benachbarten Grundstücken wurde Unrat bereits am 15. Juli 2021 abgeholt sowie Wegeschäden behoben!).
Bearbeitungsverlauf
19.07.2021
Ihr Hinweis wird bearbeitet
23.07.2021
vielen Dank für Ihre Hinweise und die aussagekräftigen Fotos. Die Schäden am Weg werden kurzfristig beseitigt. Die Befahrbarkeit des Weges ist bereits wieder hergestellt. Die von Ihnen als zum Teil nicht mehr vorhandene Stützmauer ist eine Böschungsbefestigung. Da diese Zug um Zug mit dem angrenzenden Fahrweg hergestellt wurde, ist statisch gesehen die Standsicherheit prinzipiell gegeben. Wir werden dies zeitnah prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die fehlenden Steine der Böschungsbefestigung werden wir baldmöglichst ersetzen. Dafür ist jedoch eine Anzeige zur Unterhaltung wasserbaulicher Anlagen bei der unteren Wasserbehörde und deren Zustimmung erforderlich. Ein Neubau entsprechend den Regeln der Technik ist nach dem geltenden Wasserrecht genehmigungspflichtig, aber derzeit nicht genehmigungsfähig, da diese Ufermauer Bestandteil des Gesamtprojektes Hochwasserschutz im Münzbachtal und somit nicht einfach aus dem Projekt herauslösbar ist. Dieses Projekt wurde bereits Ende 2018 bei der Landesdirektion zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung der wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht. Trotz vorheriger umfangreicher Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde hatten sich zwischenzeitlich Natur- und Umweltschutzgesetzlichkeiten geändert, so dass seit Frühjahr 2019 weitere artenschutzrechtliche Erfassungen und Kartierungen bis Ende letzten Jahres durchgeführt werden mussten. Derzeit wird der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Begleitplan umgearbeitet, damit die Planungsunterlage baldmöglichst wieder eingereicht werden kann. Wann dieses Planfeststellungsverfahren abgeschlossen, die Planung damit genehmigt und mit der Bauausführung begonnen werden kann, ist aus jetziger Sicht noch nicht sicher abschätzbar. Zum Unrat auf Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an die Freiberger Abwasserbeseitigung (Tel. FG 26580), wenn es sich um Hygieneartikel handelt. Angespültes Bachsediment oder auch organisches Material wie Äste, Rasensoden u.ä. sammeln Sie bitte selbst auf Ihrem Grundstück (bitte Trennung organisch-anorganisch beachten) und melden sich bezüglich der Entsorgung beim Tiefbauamt (Tel. FG 273471) oder per Mail unter tiefbauamt@freiberg.de.