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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
329: unklare Vorfahrtsregelung
, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlichst um eine Klärung der Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich (Ausfahrt verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 326) Franz-Mehring-Platz auf die Thomas-Müntzer-Str. Die Theorie ist, dass bei Verlasssen des verkehrsberuhigten Bereiches Vorfahrt zu gewähren ist, also Halt für Fahrzeuge die vom Franz-Mehring-Platz auf die Thomas-Müntzer-Str. auffahren. Diejenigen, die jedoch die Thomas-Müntzer-Str. in Richtung Käthe-Kollwitz-Str. fahren, haben die Einmündung des Franz-Mehring-Platzes von rechts und wissen nicht, dass diese die Ausfahrt / das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches ist, und gewähren Vorfahrt rechts vor links. So kommt es in der Praxis dazu, dass beide Verkehrsteilnehmer anhalten und ggf. beide gleichzeitig los fahren. Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar. Beste Grüße!
Bearbeitungsverlauf
06.02.2023
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
09.02.2023
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Im bezeichneten Bereich gilt uneingeschränkt der Grundsatz rechts-vor-links. Der von der Thomas-Müntzer-Straße kommende Verkehr hat zu keinem Zeitpunkt Anlass zur Annahme eigener Vorfahrtsberechtigung. Da auch der vom Franz-Mehring-Platz kommende Verkehr Vorfahrt gewähren muss für den von der Käthe-Kollwitz-Straße kommenden Verkehr, ist keine gefährlicher Situation anzunehmen. Nicht zuletzt fordert auch das Zeichen "Achtung Schulweg!" erhöhte Aufmerksamkeit und sofortige Anhaltebereitschaft. Im Zweifelsfall sind beide Parteien wartepflichtig und müssen sich verständigen, schließlich haben sie dort erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen.