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Verkehrszeichen
in Bearbeitung
335: Unklare Vorfahrtsregelung zu Beitrag 329
, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass diese Antwort falsch ist. Da meiner Meinung nach bei Schild 325.2 dies gilt: „ Diese "rechts-vor-links-Regel" findet jedoch keine Anwendung für jene Fahrzeuge, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen möchten: für sie gilt dasselbe wie für jene Verkehrsteilnehmer, die über einen abgesenkten Bordstein oder einem Grundstück in eine Straße einfahren: sie haben zu warten. Grundsätzlich sind Kraftfahrer, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen, dazu verpflichtet, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dies ergibt sich aus § 10 StVO. Der Betreffende ist gegenüber allen anderen wartepflichtig.“ https://www.juraforum.de/news/verkehrsberuhigter-bereich-wer-hat-vorfahrt_247564 Als Ortskundiger kenne ich das Schild an dieser Stelle, und muss demzufolge aus Richtung Thomas-Münzer-Straße kommend keine Vorfahrt Rechts-vor-Links gewähren. Ich bitte um Überprüfung der Antwort zu Beitrag 329 und gegebenenfalls einer Richtigstellung. Mit freundlichen Grüßen
Bearbeitungsverlauf
13.02.2023
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