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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
335: Unklare Vorfahrtsregelung zu Beitrag 329
, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass diese Antwort falsch ist. Da meiner Meinung nach bei Schild 325.2 dies gilt: „ Diese "rechts-vor-links-Regel" findet jedoch keine Anwendung für jene Fahrzeuge, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen möchten: für sie gilt dasselbe wie für jene Verkehrsteilnehmer, die über einen abgesenkten Bordstein oder einem Grundstück in eine Straße einfahren: sie haben zu warten. Grundsätzlich sind Kraftfahrer, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen, dazu verpflichtet, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dies ergibt sich aus § 10 StVO. Der Betreffende ist gegenüber allen anderen wartepflichtig.“ https://www.juraforum.de/news/verkehrsberuhigter-bereich-wer-hat-vorfahrt_247564 Als Ortskundiger kenne ich das Schild an dieser Stelle, und muss demzufolge aus Richtung Thomas-Münzer-Straße kommend keine Vorfahrt Rechts-vor-Links gewähren. Ich bitte um Überprüfung der Antwort zu Beitrag 329 und gegebenenfalls einer Richtigstellung. Mit freundlichen Grüßen
Bearbeitungsverlauf
13.02.2023
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
19.04.2023
Vielen Dank für Ihre nochmalige Rückmeldung. Derzeitig erfolgt die Planung zur Umsetzung einer rechtskonformen Verkehrsgestaltung. Nur eine Änderung der Verkehrszeichen ist hier nicht ausreichend. Daher bitten wir um noch etwas Geduld, bis abschließend eine Veränderung der Verkehrssituation umgesetzt ist.