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Sonstiges
Abgeschlossen
418: Videoüberwachung
Am Bahnhof 3, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, Mir sind heute im Bereich Busbahnhof / Bahnhof nagelneu installierte Videokameras aufgefallen. Mit welcher Begründung, wird dort derart massiv im öffentlichen Raum in die Privatsphäre eingegriffen? Gelten diese Orte als Kriminalitätsschwerpunkte und stechen aus der Statistik heraus? Wer zeichnet für Beauftragung, Installation, Überwachung, Speicherung und Löschung verantwortlich? Ein derart hochgradige Überwachung im öffentlichen Raum, ist an sich nur zulässig, falls an diesen Orten eine extreme Häufung an schweren Straftaten ( Raub, Körperverletzung usw. ) über einen längeren Zeitraum und dauerhaft nachweisbar wäre. Mir ist dahingehend, noch nichts zu Ohren gekommen. Zumal ich täglicher ÖPNV Nutzer bin und mich täglich im Stadtteil aufhalte. Zudem sollten gut sichtbare Hinweise zur Verantwortlichkeit und der Möglichkeit zur Beschwerde angebracht werden. Ein einfaches " Videoüberwachung " ist nicht zulässig. Ich bin sehr gespannt, auf Ihre Antwort. Vielen Dank
Bearbeitungsverlauf
09.06.2023
Vielen Dank für Ihre Anfrage über das Mitteilungsportal. Die von Ihnen benannten Flächen (Bus-)Bahnhof stehen nicht in der Verantwortung der Stadt Freiberg. Die Flächen wurden an die Regiobus Mittelsachsen GmbH vermietet. Insofern ist auch die Regiobus Mittelsachsen GmbH für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der betriebenen Anlagen, wie bspw. der Videoüberwachungsanlage, zuständig. Wir gehen davon aus, dass die GmbH die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält, insb. unter Verweis auf Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung. Wir haben Ihre Fragen gleichwohl zum Anlass genommen, die vorbezeichnete GmbH darauf hinzuweisen, dass sie für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt Freiberg mangels Zugriff keine weiteren Auskünfte zur Videoüberwachungsanlage geben kann.