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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
10: Zebrastreifen/Schild "Achtung Fußgänger"
Silbermannstraße 5, 09599 Freiberg
Beschreibung
An der markierten Stelle trifft der Gehweg von der Sporthalle "Rülein von Calw" auf die Geschwister-Scholl-Straße/Silbermannstraße. Durch die Mauer hin zum angrenzenden Grundstück ist die Sicht auf die Straße schwierig. Ich habe es schon oft beobachtet, dass Kinder die vom Sportunterricht kamen, den Abstand und die Geschwindigkeit von Autos falsch einschätzen und auf die Straße gehen. Glücklichweise haben bisher alle Autofahrer voll gebremst. Ein Zebrastreifen von der Gehweginsel zur Seite des Gymnasiums würde Sicherheit schaffen. Die gesamte Verkehrssituation an dieser Stelle ist sehr unübersichtlich, daher wäre ein Schild "Achtung Fußgänger" oder "Achtung Kinder" zumindest sinnvoll
Bearbeitungsverlauf
08.06.2021
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
11.06.2021
Der von Ihnen bezeichnete Bereich befindet sich innerhalb der Tempo 30 Zone der Freiberger Altstadt. Dort dürfen Fußgängerüberwege ("Zebrastreifen") in aller Regel nicht neu angeordnet, lediglich der Bestand gepflegt werden. Um von der angesprochenen Sporthalle den Haupteingang des Albertinums zu erreichen, ist eine Querung an dieser unübersichtlichen Stelle allerdings nicht nötig. Der Gehweg von der Fußgängerampel aus ist hinreichend breit und gut ausgebaut, um die Schüler bis zur Mitte der Geschwister-Scholl-Straße zu führen, wo diese dann bestmögliche Sicht auf die zu querende Straße haben. Die Aufstellung der Verkehrszeichen "Achtung Kinder" ist laut Gesetz in Tempo 30 Zonen regelmäßig nicht vorzunehmen, da die Tempo 30 Zone selbst für die Sicherheit und den Schutz der Schüler sorgen soll. Nur in Ausnahmefällen ist das im Rahmen einer Einzelfallentscheidung möglich. Wir werden die Voraussetzungen hierfür im Rahmen einer Verkehrszeichenschau überprüfen. Änderung, Neuaufstellung oder das Entfernen von Fahrbahnmarkierungen / Verkehrsbeschilderungen - letztlich der Erlass/Ablehnung einer entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung ist einem Verwaltungsverfahren vorbehalten und kann weder kurzfristig noch über das Portal geklärt werden. Auch weitere Stellen/Behörden müssen in solche Verfahren einbezogen werden (Straßenbaulastträger, Polizei, etc.). Gerne können Sie Ihr Anliegen schriftlich im Ordnungsamt einreichen.