11.08.2022 | Pressemitteilung

Waldbrandgefahr: Freiberg untersagt Abbrennen von Feuerwerk

Durch die anhaltende Trockenheit in Sachsen steigt die Gefahr, dass sich Wald-, Feld- und Wiesenflächen durch offenes Feuer oder Funkenflug entzünden. Um diese Brandgefahr einzudämmen, erlässt die Stadt Freiberg ab sofort ein Verbot für Kleinfeuerwerk. Dies betrifft alle Feuerwerke der Kategorie F2, langläufig auch „Silvesterfeuerwerk“ genannt. Das Verbot gilt bis einschließlich 30. September auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Freiberg. Personen, die trotz der Verfügung ein Feuerwerk zünden, drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.