Nutzungsbedingungen Veranstaltungskalender
Welche Veranstaltungen werden veröffentlicht?
Veranstaltungen in Freiberg sowie den Ortsteilen Zug, Kleinwaltersdorf und Halsbach (gemeinsam Stadtgebiet genannt), die
- soziales Engagement, die Wirtschaft, Kultur und/oder den Tourismus fördern
- politischen Zwecken dienen
Veranstaltungen im Freiberger Umland, die
- im Zusammenhang mit dem UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří sowie Aktiv- und Kulturtourismus stehen
Welche Veranstaltungen / Inhalte sind unzulässig?
- Inhalte, welche gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen
- Veranstaltungen, die die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Frage stellen und/oder bei denen die Gefahr der Begehung von Handlungen besteht, die eine Straftat und/oder Ordnungswidrigkeit darstellen würden
- jede über die eigentliche Veranstaltung hinausgehende Werbung des Veranstalters für sich und/oder für Dritte
- „Veranstaltungen“, die ausschließlich Rabattaktionen, Sonderpreise, besondere Öffnungszeiten o.ä. beinhalten – ohne ein zusätzliches inhaltliches Angebot, was sich vom klassischen Tagesgeschäft des Anbieters unterscheidet
- vgl. § 6 Abs. 2: Inhalte, die folgendes darstellen, betreffen oder beinhalten: Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art, Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum, Hetze gegen Personen oder Unternehmen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede, Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht, urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen, sexuelle Belästigung/Pornografie und/oder anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen. (...)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Veranstaltung in diesem Veranstaltungskalender. In Zweifelsfällen behält sich die Stadt Freiberg vor, auf diese zu verzichten.
Nutzungsbedingungen Veranstaltungskalender
Präambel
Der von der Universitätsstadt Freiberg („Stadt Freiberg“) betriebene Online-Veranstaltungskalender („Veranstaltungskalender“) dient dazu, Freiberger und Gäste über Veranstaltungen aller Art in Freiberg zu informieren. Um ihnen einen möglichst vollständigen Überblick über Veranstaltungen zu verschaffen, soll der Veranstaltungskalender grundsätzlich durch jeden Veranstalter nutzbar sein und nicht nur für die Veröffentlichung von kommerziellen, sondern auch kostenlosen bzw. gemeinnützigen Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Für die kostenfreie Veröffentlichung von Veranstaltungen bietet die Stadt Freiberg zwei Möglichkeiten. Diejenigen Veranstalter, die den Veranstaltungskalender regelmäßig nutzen möchten, können sich kostenlos registrieren und nach Freischaltung ihres Nutzerkontos selbständig ihre Veranstaltungen über das Internet in den Kalender eintragen und bearbeiten. Daneben besteht insbesondere für die einmalige oder nur gelegentliche Veröffentlichung einer Veranstaltung die Möglichkeit, diese über das dafür bestimmte Formular („Veranstaltung eintragen“) der Stadt Freiberg zu melden, welche die Veranstaltung bei Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen im Veranstaltungskalender freischaltet und über das Internet zugänglich macht. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen erfassen beide Formen der Veröffentlichung von Veranstaltungen.
§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die kostenfreie Veröffentlichung von Veranstaltungen in Freiberg sowie den Ortsteilen Zug, Kleinwaltersdorf und Halsbach (gemeinsam Stadtgebiet) über den Veranstaltungskalender der Stadt Freiberg. Gleiches gilt für Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří sowie Aktiv- und Kulturtourismus im Freiberger Umland.
(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Stadt Freiberg ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter im Rahmen der Registrierung oder Anmeldung einer Veranstaltung auf seine Geschäftsbedingungen verweist und die Stadt Freiberg dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss durch Registrierung eines Nutzerkontos
(1) Die Registrierung erfolgt durch die Stadt Freiberg sowie nur für volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Mehrfache Registrierungen sind nicht möglich. Gleiches gilt für den Fall einer früheren Kündigung des Veranstalters wegen eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen (§ 10 Abs. 3). Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages. Die Stadt Freiberg kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(2) Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die kostenfreie Nutzung des Veranstaltungskalenders der Stadt Freiberg zum Zweck der Veröffentlichung von Veranstaltungen des Veranstalters.
(3) Die Registrierung wird durch individuelle Anfrage des Veranstalters z.B. per E-Mail oder telefonisch eingeleitet und setzt insbesondere die Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse voraus. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit der Stadt Freiberg einschließlich der Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen. Der Veranstalter sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung getätigten Angaben wahrheitsgemäß sind.
(4) Bei Annahme der Registrierungsanfrage durch die Stadt Freiberg erstellt diese für den Veranstalter ein kostenfreies Nutzerkonto, dessen Zugangsdaten aus einem von der Stadt Freiberg vergebenem Nutzernamen nebst dazugehörigem Passwort bestehen. Diese Daten werden dem Veranstalter per E-Mail mitgeteilt. Mit dieser E-Mail, die das Angebot auf den Abschluss des Nutzungsvertrages darstellt, übersendet die Stadt Freiberg dem Veranstalter auch die Nutzungsbedingungen. Die aktuellen Nutzungsbedingungen können zudem über den Veranstaltungskalender im Internet jederzeit eingesehen werden.
(5) Die Vertragsannahme nebst Akzeptanz der Nutzungsbedingungen erfolgt durch den Veranstalter, indem dieser die Zugangsdaten zum Veranstaltungskalender erstmals nutzt. Hierbei besteht für den Veranstalter auch die Möglichkeit, sein Passwort entsprechend den technischen Sicherheitsvorgaben zu verändern. Sofern die erstmalige Nutzung der Zugangsdaten nicht binnen eines Monates ab Zugang der E-Mail erfolgt, muss die Stadt Freiberg davon ausgehen, dass am Vertragsschluss kein Interesse mehr besteht und kann hieraufhin das Nutzerkonto und die bei der Registrierung angegebenen Daten wieder löschen.
(6) Der Veranstalter ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Veranstalter untersagt, die Zugangsdaten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zum Nutzerkonto unter Umgehung der Zugangsdaten zu ermöglichen.
(7) Wenn der Veranstalter seine Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz 6 verletzt und sein Nutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Veranstalter für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos stattfinden, es sei denn, er hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten.
Kontakt zum Registrieren eines Nutzerkontos
§ 3 Vertragsschluss bei Anmeldung einer Veranstaltung über das Formular
(1) Im Fall der Anmeldung einer Veranstaltung durch einen nicht registrierten Veranstalter über das dafür vorgesehene Formular („Veranstaltung eintragen“), stellt die Übermittlung der erforderlichen Daten durch Anklicken des Buttons „Senden“ ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der kostenfreien Veröffentlichung der Veranstaltung über den Veranstaltungskalender dar, welches die Stadt Freiberg durch Veröffentlichung der Veranstaltung im Veranstaltungskalender annimmt. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages bzw. Veröffentlichung einer Veranstaltung.
(2) Die Anmeldung einer Veranstaltung ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Veranstalters möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit der Stadt Freiberg einschließlich der Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen.
(3) Die Nutzungsbedingungen müssen vom Veranstalter im Formular „Veranstaltung melden“ akzeptiert werden und können über den Veranstaltungskalender im Internet jederzeit eingesehen werden.
Formular "Veranstaltung eintragen"
§ 4 Erstellen und Veröffentlichen von Veranstaltungen
(1) Das Veröffentlichen von Veranstaltungen ist mithilfe des Formulars oder über das Nutzerkonto des registrierten Veranstalters möglich.
(2) Die Angaben zu den Veranstaltungen müssen in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein.
(3) Zulässig sind lediglich solche Veranstaltungen, die sich auf das Stadtgebiet der Stadt Freiberg sowie die in § 1 Abs. 1 Satz 2 genannten weiteren Bereiche und Themen beziehen. Des Weiteren sind nur Veranstaltungen erlaubt, die soziales Engagement, die Wirtschaft, Kultur und/oder den Tourismus fördern. Ferner sind Veranstaltungen, die politischen Zwecken dienen, zulässig, diese jedoch nur das Stadtgebiet der Stadt Freiberg betreffend. Veranstaltungen, welche die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Frage stellen und/oder bei denen die Gefahr der Begehung von Handlungen besteht, die eine Straftat und/oder Ordnungswidrigkeit darstellen würden, sind unzulässig. Jede über die eigentliche Veranstaltung hinausgehende Werbung des Veranstalters für sich und/oder für Dritte ist unzulässig. Unzulässig ist darüber hinaus das Anlegen von „Veranstaltungen“, die ausschließlich Rabattaktionen, Sonderpreise, besondere Öffnungszeiten o.ä. beinhalten – ohne ein zusätzliches inhaltliches Angebot, was sich vom klassischen Tagesgeschäft des Anbieters unterscheidet.
(4) Die Veranstaltung muss mindestens folgende Angaben umfassen:
- Veranstaltungstitel,
- Veranstalter,
- Veranstaltungsort(e),
- Kategorie,
- Termin(e) sowie
- Beschreibung (Informationen zur Veranstaltung, Tickets, Anmeldung, ggf. Preise).
Ein Anspruch auf eine bestimmte Kategorie besteht nicht. Die Stadt Freiberg kann Veranstaltungen im Zweifelsfall anderen vorgegebenen Kategorien zuordnen und/oder Inhalte nutzerorientiert anpassen (z.B. Text-Dopplungen entfernen, umstrukturieren, kürzen).
(5) Politische (insb. von Parteien und Wählervereinigungen angemeldete) sowie zumindest - auch - politischen Zwecken dienende Veranstaltungen werden ausschließlich in die Kategorie „Politische Veranstaltungen“ aufgenommen. In Zweifelsfällen erfolgt die Zuteilung zu dieser Kategorie im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt Freiberg. Die Angabe dieser Kategorie erscheint aufgrund der Neutralitätspflicht der Stadt Freiberg nicht in der Gesamtübersicht, sondern nur bei der konkreten Auswahl der politischen Kategorie durch den Nutzer.
(6) Der Veranstalter hat zusätzlich die Möglichkeit, Bilder entsprechend den Vorgaben über das Formular bzw. innerhalb des Nutzerkontos zu übermitteln und veröffentlichen zu lassen. Solche Bilder dürfen sich ausschließlich auf die angebotene Veranstaltung, den Veranstalter oder den Veranstaltungsort beziehen.
(7) Für die Genauigkeit und Richtigkeit der Angaben ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Die vor der Veröffentlichung einer Veranstaltung durch die Stadt Freiberg vorzunehmende Inhaltskontrolle beschränkt sich auf die Plausibilität der Angaben des Veranstalters sowie deren Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen einschließlich etwaiger hiernach gebotener Anpassungen nach § 4 Abs. 4. Eine weitere Prüfung durch die Stadt Freiberg findet nicht statt, ebenso wenig, wie sich die Stadt Freiberg die Inhalte zu eigen macht, es sei denn, dass dies durch zusätzliche Angaben seitens der Stadt Freiberg ausdrücklich geschieht.
(8) Die Stadt Freiberg ist jederzeit berechtigt, Veranstaltungen abzulehnen sowie ganz oder einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht, Rechte Dritter und/oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
(9) Nach Ablauf einer Veranstaltung ist die Stadt Freiberg berechtigt, diese ohne Vorankündigung aus dem Veranstaltungskalender zu entfernen sowie die dazugehörigen und vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Inhalte zu löschen. Die Stadt Freiberg trifft hinsichtlich dieser Inhalte keine Aufbewahrungspflicht, bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen zu speichern.
(10) Es besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten des Veranstaltungskalenders. Die Stadt Freiberg ist um einen störungsfreien Betrieb des Veranstaltungskalenders bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf welche die Stadt Freiberg einen Einfluss hat. Der Stadt Freiberg ist es unbenommen, den Zugang zum Veranstaltungskalender aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Veranstalter räumt der Stadt Freiberg an allen von ihm übermittelten, gespeicherten und veröffentlichten Inhalten ein einfaches, örtlich uneingeschränktes, unentgeltliches sowie übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zum ordnungsgemäßen Betrieb des Veranstaltungskalenders erforderlich ist. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Wenn der Veranstalter die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte wieder aus dem Veranstaltungskalender entfernt bzw. deren Entfernung von der Stadt Freiberg verlangt oder diese von der Stadt Freiberg nach Ablauf der Veranstaltung aus dem Veranstaltungskalender entfernt werden, erlischt das vorstehend zugunsten der Stadt Freiberg eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Dies gilt bei einer Aufforderung zur Entfernung an die Stadt Freiberg erst nach Ablauf einer angemessenen Löschfrist. Die Stadt Freiberg bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.
(2) Im Übrigen liegen vorbehaltlich der Rechte anderer Veranstalter an deren Veranstaltungsinhalten oder sonstiger Rechte Dritter sämtliche Rechte an den Inhalten des Veranstaltungskalenders bei der Stadt Freiberg. Dem Veranstalter ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, welche die Stadt Freiberg, andere Veranstalter oder Dritte über den Veranstaltungskalender veröffentlicht haben. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden solchen Inhalten des Veranstaltungskalenders ohne Einwilligung der Stadt Freiberg ist untersagt.
§ 6 Unzulässige Nutzungshandlungen
(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, keine Inhalte über den Veranstaltungskalender zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung anzumelden, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Veranstalter bei der Nutzung des Veranstaltungskalenders geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.
(2) Nicht erlaubt ist Verwendung von Inhalten, die
- Rassismus,
- Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art,
- Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum,
- Hetze gegen Personen oder Unternehmen,
- persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede,
- Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
- urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen,
- sexuelle Belästigung/Pornografie und/oder
- anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen
darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, innerhalb seiner Veranstaltungsinformationen Links auf andere Websites zu setzen, wenn die verlinkten Websites frei von Inhalten sind, deren Publikation bzw. Verbreitung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2 verboten ist. Soweit erforderlich, wird der Veranstalter vor der Verlinkung die Zustimmung des für die jeweils verlinkten Websites verantwortlichen Rechteinhabers einholen.
(4) Die Verwendung fremder Login-Daten und/oder des Nutzerkontos eines anderen Veranstalters ist untersagt.
§ 7 Weitere Mitwirkungspflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter hat jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Veranstaltungskalenders oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:
- die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
- das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Veranstaltungskalenders erforderlich ist.
(2) Sollte es bei der Nutzung des Veranstaltungskalenders bzw. seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Veranstalter die Stadt Freiberg von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Veranstalter Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 8 Haftung
(1) Die Stadt Freiberg haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Stadt Freiberg bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Stadt Freiberg nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Stadt Freiberg.
§ 9 Freistellungsanspruch
(1) Der Veranstalter stellt die Stadt Freiberg und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Nutzung des Veranstaltungskalenders ergeben und die der Veranstalter zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Veranstalter, der Stadt Freiberg alle Kosten zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, der Stadt Freiberg im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine effektive Verteidigung erforderlich sind.
§ 10 Vertragsdauer/Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag über die Registrierung zum Veranstaltungskalender (§ 2) sowie der jeweilige Vertrag bei Anmeldung einer Veranstaltung über das Formular (§ 3) laufen jeweils auf unbestimmte Zeit und können von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.
(2) Im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrages über die Registrierung zum Veranstaltungskalender (§ 2) hat der Veranstalter keinen Zugriff mehr auf sein Nutzerkonto und auf hochgeladene Inhalte.
(3) Sollte die Stadt Freiberg den Nutzungsvertrag mit dem Veranstalter kündigen, weil konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass dieser gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, so bleibt der Veranstalter dauerhaft von der Nutzung des Veranstaltungskalenders ausgeschlossen und darf sich weder erneut registrieren, noch Veranstaltungen über das Formular anmelden. Hierauf wird die Stadt Freiberg im Rahmen der Kündigung hinweisen.
§ 11 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Die Stadt Freiberg ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen des Veranstaltungskalenders geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.
(2) Eine Änderung oder Ergänzung wird dem registrierten Veranstalter rechtzeitig angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung sowie die Mitteilung eines Links, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Nutzungsbedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 6. September 2024