Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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27.04.2023

10/2023 | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 031 „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133“

Öffentliche Bekanntmachung

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 031 „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133“

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in der öffentlichen Sitzung am 06.04.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 031 „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133“ beschlossen (Beschluss-Nr. 29-37/2023).

 

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,05 ha umfasst die Fläche des Flurstücks Nr. 3492/2 der Gemarkung Freiberg und wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:    durch das Flurstück 3494/5 (Chemnitzer Straße – B 173)

 

im Osten:       durch die Flurstücke 3421/185 (Karl-Kegel-Straße), 3421/53 (Grünfläche)

 

im Süden:     durch die Flurstücke 3489/6 (Karl-Kegel-Straße), 3489/9 (Sportanlage „Platz der Einheit“)

 

im Westen:    durch die Flurstücke 3492/4 (Karl-Kegel-Straße 8) und 3492/3 (Chemnitzer Straße 135)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines Sondergebietes Handel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, Erhalt und Erweiterung der etablierten Nutzungen sowie Neuordnung des ruhenden Verkehrs
  • Festsetzung zur Grünordnung auf dem privaten Grundstück, sowie Festsetzungen zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

gez. Sven Krüger
Oberbürgermeister


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