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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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25/2023 | Beschlüsse Stadtrat vom 04.05.2023
Beschluss-Nr. 1-38/2023:
Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg beschließt den Abschluss des Partnerschaftsvertrages zwischen der Stadt Amberg und der Universitätsstadt Freiberg.
Abstimmungsergebnis:
31 Ja-Stimmen
1 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 2-38/2023:
1. Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg entsendet als ständigen Vertreter der Universitätsstadt Freiberg Herrn Betriebsleiter Uwe Graner in die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Freiberg.
2. Im Verhinderungsfalle des unter Beschlusspunkt 1 genannten ständigen Vertreters wird dieser in folgender Reihenfolge durch
- Herrn Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bauwesen Martin Seltmann,
- Herrn Amtsleiter Jörg Woidniok,
- Herrn Amtsleiter Udo Neie
vertreten.
3. Die Entsendungen nach den Beschusspunkten 1 und 2 gelten auch für die etwaige Bestellung in den Verwaltungsrat.
Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 3-38/2023:
1. Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg entsendet als ständigen Vertreter der Universitätsstadt Freiberg Herrn Amtsleiter Jörg Woidniok in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gasversorgung in Südsachsen.
2. Im Verhinderungsfalle des unter Beschlusspunkt 1 genannten ständigen Vertreters wird dieser in folgender Reihenfolge durch
- Herrn Amtsleiter Udo Neie,
- Frau Amtsleiterin Viola Schönherr,
- Herrn Oberbürgermeister Sven Krüger
vertreten.
Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 4-38/2023:
1. Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg entsendet als ständigen Vertreter der Universitätsstadt Freiberg Herrn Amtsleiter Gerd-Dieter Garthe in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes KISA.
2. Im Verhinderungsfalle des unter Beschlusspunkt 1 genannten ständigen Vertreters wird dieser in folgender Reihenfolge durch
- Herrn Amtsleiter Udo Neie,
- Herrn Amtsleiter Jörg Woidniok,
- Herrn Oberbürgermeister Sven Krüger
vertreten.
Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 5-38/2023:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 032 “Wohnanlage Mönchsstraße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Flächen des Flurstücks 359/7 (Mönchsstraße 3) der Gemarkung Freiberg (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan).
Planungsziel ist die Errichtung einer Wohnanlage mit ca. 32 Wohneinheiten und ca. 600 m² Gewerbefläche sowie ca. 124 PKW-Stellplätzen innerhalb und außerhalb des Gebäudekomplexes.
Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen
einstimmig
Die Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im elektronischen Amtsblatt der Stadt Freiberg.
Beschluss-Nr. 6-38/2023:
Der Stadtrat stimmt dem Wirtschaftsplan 2023 für den Freiberger Stadtwald zu.
Abstimmungsergebnis:
30 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 7-38/2023:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Freigabe der finanziellen Mittel vor Genehmigung des Haushaltsplanes 2023/2024 für das AssKomm-Projekt „Graffiti“ PSK 12210100.4291000, Projekt-Nr. 122101-P0001 in Höhe von 30.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 8-38/2023:
Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg beschließt die „Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen“ und die Freigabe der finanziellen Mittel vor Genehmigung des Haushaltsplanes 2023/2024.
Abstimmungsergebnis:
31 Ja-Stimmen
einstimmig
Die Richtlinie ist veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt der Stadt Freiberg vom 10.05.2023 mit Nr. 18/2023.
Beschluss-Nr. 9-38/2023:
Der Stadtrat beschließt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Belohnung für Hinweise auszuloben, die zur Ergreifung von Tätern führen, die sich der Sachbeschädigung in Form von Schmierereien oder dem unerlaubten Anbringen von Aufklebern schuldig gemacht haben. Die Belohnung soll fallbezogen 500 bis 2.000 EUR betragen. Die Entscheidung zur Auszahlung erfolgt durch den Oberbürgermeister. Der Stadtrat wird informiert.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
17 Nein-Stimmen
7 Enthaltungen
mehrheitlich abgelehnt